Sehr geehrter Fragesteller,
die von der SCHUFA gespeicherten Daten sind nach Ablauf von 3 Jahren seit dem Ende des Jahres, in dem die entsprechende Eintragung entstanden ist, zu löschen.
Es gibt zwar auch eine verkürzte Löschungsfrist, allerdings ist diese nur dann einschlägig, wenn keine Titulierung erfolgt.
Was Sie aber probieren könnten ist, dass Sie eine Bestätigung des Gläubigers, dass alles bezahlt worden ist, bei der Schufa einreichen mit der Bitte um vorzeitige Löschung und Schilderung Ihrer Situation.
In manchen Fällen wird dies gemacht, allerdings besteht darauf kein Rechtsanspruch.
Wenn Sie dafür Hilfe brauchen sollten, können Sie sich jederzeit gerne an meine Kanzlei wenden.
Rückfrage vom Fragesteller
03.10.2013 | 13:24
Sehr geehrter RA Hoffmeyer,
danke für die schnelle Antwort. Heißt das in diesem Fall die Löschung des Vorgangs erfolgt zum Ende des Jahres 2013 oder erst zum Ende d. Jahres 2014 ?
MfG
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
03.10.2013 | 14:11
Sehr geehrter Fragesteller,
die reguläre Löschung Ihres Eintrages würde erst am 01.01.2015 geschehen, da die dreijährige Frist mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist.
Bei weiteren Fragen schreiben Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber auch weiterhin bei kostenfreien Nachfragen zur Verfügung stehen möchte.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt