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Schufa Eintrag - Wann wird´s gelöscht?

| 3. Oktober 2013 12:14 |
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Inkasso, Mahnungen


Beantwortet von


14:11

Zusammenfassung

Es geht um vorzeitige Löschung von Schufa Einträgen

Sehr geehrte Fr. Rechtsanwältin, Sehr geehrter Hr. Rechtsanwalt,

ich habe am 15.02.2011 einen Schufa Eintrag durch ein Inkassobüro erhalten. Die Forderung war aus meiner Sicht nicht berechtigt, so dass ich diese nicht beglichen habe.
(363 € aus Telekommunikation). Leider hatte ich mit meiner Argumentation keinen Erfolg. Die Forderung wurde im August 2011 tituliert, ich habe daraufhin alles umgehend beglichen. Ein Erledigungsvermerk erfolgte erst im Dezember 2011. Trotz Erledigungsvermerk habe ich seit dieser Zeit Schwierigkeiten mit ganz normalen Dingen wie Kontoeröffnung, Kreditkartenlimit etc. Da für meine Eigentumswohnung eine Anschlussfinanzierung ansteht, möchte ich gern wissen wann (Monat, Jahr) dieser Vorgang komplett gelöscht wird. Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im voraus.

Mit freundlichen Grüssen

3. Oktober 2013 | 12:58

Antwort

von


(3567)
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

die von der SCHUFA gespeicherten Daten sind nach Ablauf von 3 Jahren seit dem Ende des Jahres, in dem die entsprechende Eintragung entstanden ist, zu löschen.

Es gibt zwar auch eine verkürzte Löschungsfrist, allerdings ist diese nur dann einschlägig, wenn keine Titulierung erfolgt.

Was Sie aber probieren könnten ist, dass Sie eine Bestätigung des Gläubigers, dass alles bezahlt worden ist, bei der Schufa einreichen mit der Bitte um vorzeitige Löschung und Schilderung Ihrer Situation.

In manchen Fällen wird dies gemacht, allerdings besteht darauf kein Rechtsanspruch.

Wenn Sie dafür Hilfe brauchen sollten, können Sie sich jederzeit gerne an meine Kanzlei wenden.


Rückfrage vom Fragesteller 3. Oktober 2013 | 13:24

Sehr geehrter RA Hoffmeyer,

danke für die schnelle Antwort. Heißt das in diesem Fall die Löschung des Vorgangs erfolgt zum Ende des Jahres 2013 oder erst zum Ende d. Jahres 2014 ?

MfG

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 3. Oktober 2013 | 14:11

Sehr geehrter Fragesteller,

die reguläre Löschung Ihres Eintrages würde erst am 01.01.2015 geschehen, da die dreijährige Frist mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist.

Bei weiteren Fragen schreiben Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber auch weiterhin bei kostenfreien Nachfragen zur Verfügung stehen möchte.

Mit freundlichen Grüßen

Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 3. Oktober 2013 | 19:41

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 3. Oktober 2013
5/5,0

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ANTWORT VON

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