Skchuldenbereinigung Schufa Eintrag
01.04.2020 19:50
| Preis:
25,00 € |
Beantwortet von
Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Zusammenfassung: Erledigung bei Schufa
Guten Tag,
ich habe mich am Mitte März mit meinen Gläubigern auf einen Schuldenbereinigungsplan geeinigt.
Ich habe 50% der Forderung beglichen.
Dies war das Schreiben was aufgesetzt wurde:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
ich komme auf die o.g. Angelegenheit zurück und unterbreite Ihnen folgenden Zahlungsvorschlag zur Erledigung der o.g. Forderung.
Bei der zuständigen SCHUFA-Stelle ist eine Erledigungsmeldung zu veranlassen.
Dem Schuldner wird die Löschung erfolgter Einträge im Schuldnerverzeichnis erlaubt.
1.Die o.g. Forderung gegen mich wird gegen eine einmalige Zahlung in Höhe 5712,12 EURO erledigt.
2.Die Zahlung wird fällig zum 01.06.2020.
3.Vor Zahlung erklärt sich die Gläubigerin bzw. deren Vertreterin schriftlich und rechtsverbindlich mit dem Vorschlag einverstanden.
4.Nach ordnungsgemäßer Zahlung wird die restliche Forderung einschl. sämtlicher Nebenforderungen (Zinsen und Kosten) dem Schuldner in vollem Umfang endgültig erlassen.
5.Nach Eingang des Betrages bei der Gläubigerin bzw. deren Vertreterin sind die Originale des in Ziffer 1. genannten Titels unverzüglich an den Schuldner auszuhändigen.
6.Bei nicht rechtzeitiger Zahlung des in Ziffer 2. genannten Betrages lebt die ursprüngliche Forderung wieder auf."
Wie aus dem Schreiben herausging sollte nach der Zahlung in der Schufa ein Erledigungsvermerk geschehen. Jedoch habe ich nur eine Saldo Aktualisierung erhalten und noch diesen zusätzlichen Schufa Eintrag "Uneinbringliche Forderung / Einzug unwirtschaftlich".
Kann ich gegen diesen Schufa Eintrag vorgehen?
Die vereinbarte Zahlung wurde bereits überwiesen und ist auf dem Konto des Gläubigers eingegangen dazu habe ich auch eine schriftliche Bestätigung von der Kanzlei die den Gläubiger vertritt.
Mit freundlichen Grüßen