Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie haben Recht, dass wenn eine Ratenzahlung vereinbart wurde und auch eingehalten wurde, ist ein negativer Schufaeintrag nicht zulässig - so ein neues Urteil des VG Wiesbaden, Urteil v. 27.09.2021, 6 K 549/21.WI.
Eine Ratenzahlungsvereinbarung bewirkt einen Zahlungsaufschub mit der Folge, dass die Summe nicht mehr fällig ist.
Ich rate Ihnen daher zum Vorgehen gegen den Eintrag. Gerne helfen wir hier weiter!
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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