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Schönheitsreparaturen Auszug Wirksamkeit

6. März 2024 18:11 |
Preis: 52,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


19:28

Guten Tag,

wir ziehen sehr bald aus und wir fragen uns was nun für uns gilt, da eine Klausel (Fachfirma) davon unwirksam ist. Sind dann alle anderen auch unwirksam und wir sind gar nicht verpflichtet?
Wir waren die Erstmieter, es liegen nur normale Gebrauchsspuren vor.
Folgende Klauseln gibt es zu Schönheitsreparaturen:
*11
Schönheitsreparaturen durch den Mieter
1. Der Mieter ist verpflichtet, in den Mieträumen auf seine Kosten die Schönheitsreparaturen durchzuführen bzw. durchführen zu lassen, soweit und sobald sie durch seinen Mietgebrauch erforderlich sind.
2. Die Schönheitsreparaturen umfassen das Tapezieren, Anstreichen von Wänden und Decken, Streichen der Fußböden, der Heizkörper einschließlich Heizrohre, der Innentüren, der Fenster und Außentüren von innen.
Die Schönheitsreparaturen müssen fachgerecht ausgeführt werden. Im Falle einer erforderlichen Neutapezierung sind die alten Tapeten zu entfernen.
Naturlasiertes Holzwerk darf nicht mit deckenden Farben überstrichen werden. Das Streichen von Kunststoffrahmen ist nicht erlaubt.
3. Die Farbgebung muss zum Ende des Mietverhältnisses so sein, dass sie üblichem Geschmacksempfinden entspricht (also in neutralen, hellen, deckenden Farben oder Tapeten ausgeführt sein), sofern der Mieter die Farbgebung gegenüber dem Zustand bei Übergabe der Mietsache verändert hat.
Holzteile können auch in Weiß oder hellen Farbtönen gestrichen zurückgegeben werden.
Lackierte Holzteile sind in dem Farbton zurück zu geben, wie er bei Vertragsbeginn gegeben war; farbig gestrichene Holzteile können auch in Weiß oder hellen Farbtönen gestrichen zurückgegeben werden.
*23
Beendigung des Mietverhältnisses
1. Die Mieträume sind beim Auszug vollständig gereinigt an den Vermieter zurückzugeben. Hinsichtlich der auszuhändigenden Schlüssel gilt § 1. Über den Zustand der Mieträume bei Herausgabe an den Vermieter wird ein Abnahmeproto-koll gefertigt. Bezüglich der Schönheitsreparaturen gilt § 11.
*29
Sonstige Vereinbarungen
Im Übrigen treffen die Parteien folgende Vereinbarung:
Bei Auszug des Mieters müssen alle Schönheitsreparaturen durch eine Fachfirma ausgeführt werden. Entsprechende Nachweise sind vorzulegen.

6. März 2024 | 18:43

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,
Was mit den übrigen Vereinbarungen im Mietvertrag gelten soll, wenn eine der Regelungen unwirksam ist bestimmt sich nach Paragraph 306 bgb.

§ 306 Rechtsfolgen bei Nichteinbeziehung und Unwirksamkeit
(1) Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.


In ihren Fall bedeutet dies, dass die übrigen Klauseln wirksam bleiben, sofern diese im Einklang mit der Gesetzgebung stehen.


Ein Verstoß der von Ihnen angegebenen Klasueln ist nicht zu erkennen, sodass diese auch weiterhin Bestand haben. Lediglich die Klausel in Bezug auf die Durchführung durch eine Fachfirma ist unwirksam.



Mit freundlichen Grüßen


Rückfrage vom Fragesteller 6. März 2024 | 19:22

Wie sieht es denn mit der Gesamtinfektion hinsichtlich Schönheitsreparaturen aus? Wir wohnen erst seit 4 Jahren hier, die Wände sind nach wie vor weiß, wir rauchen nicht. Ist denn mehr nötig als Löcher schließen bspw.?
Oder kann man wegen Paragraf 306 nicht von einer Gesamtinfektion sprechen?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 6. März 2024 | 19:28

Welche genauen Maßnahmen geschuldet sind, hängt vom der Abnutzung ab und kann daher mangels Kenntnis hierüber leider nicht beantworten werden

Ergänzung vom Anwalt 6. März 2024 | 20:24

In Ihrem Fall könnte man jedoch auch sagen dass der Mietvertrag unverständlich formuliert ist und daher die gesamten Regelungen im Hinblick auf die Schönheitsreparaturen hinfällig sind. Diese Ansicht wurde von vielfach von den Gerichten vertreten und wurde auch schon von dem BGH vertreten. Argumentiert wurde hierbei, dass es sich bei Schönheitsreparaturen um eine Gesamtleistung handelt, sodass durch die Unwirksamkeit einer Regelung die anderen auch hinfällig werden.

Sie könnten sich daher auch hierauf berufen und somit die Vornahme von Schönheitsreparaturen komplett ablehnen.


ANTWORT VON

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