Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Frage auf Grundlage der mir vorliegenden Informationen und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Nach Ihrer Darstellung kann ich nicht erkennen, daß es zu einem Vertragsschluß gekommen ist. Jedenfalls kommt alleine durch die Einholung einer Preisinformation noch kein Vertrag zustande. Vielmehr müßte Ihr Sohn gegenüber dem Schlüsseldienst angegeben haben, daß er deren Hilfe benötigt, daß diese zu ihm kommen sollen oder ähnliches. Dann könnte man hier einen Vertragsschluß bejahen. So, wie es sich bei Ihnen zugetragen hat, sehe ich hier jedoch keinen Vertrag.
Ich empfehle Ihnen, an die Firma einen Brief zu schreiben, in dem Sie auf den fehlenden Vertragsschluß aufgrund fehlender Auftragserteilung hinweisen. Man möge Ihnen einen Vertragsschluß durch Ihren Sohn nachweisen. Zudem können Sie darauf hinweisen, daß Ihr Sohn minderjährig ist und ohne Ihre Zustimmung keine wirksamen Verträge abschließen kann.
Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben, und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Sonja Richter
- Rechtsanwältin -
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