Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Ein Rücktritt ist nicht möglich, jedoch können Sie das Projekt durch Herausgabe der bisher erstellten Software gegen entsprechende Bezahlung beenden. Dies müssen Sie vorher durch entsprechende Zahlungsaufforderung mit Beendigungsandrohung ankündigen.
Sie können leider die Vorkasse nur im Rahmen des Vereinbarten verlangen. Allerdings können Sie im Rahmen der oben beschriebenen Beendigungsankündigung eine Neuverhandlung des Zahlungsrahmens fordern und auf dem Wege eine komplette Vorkasse fordern.
Die dritte Frage paßt auf meine erste Antwort. Der Restbetrag muß dem Stand Ihrer Arbeit entsprechen, Sie müssen ihm auch die Software übergeben. (Quellcode nur, wenn Quellcode vereinbart war.) Wenn der Kunde mit dem Ist-Zustand nichts anfangen kann, ist das sein Problem.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Antwort
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