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Schlechte Zahlungsmoral, Hinhaltetaktik. Frage nach Vertragsauflösung.

| 30. November 2010 01:36 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Auftrag/Vertrag aus 11.2009 über Erstellung eines umfangreichen Internetportals.
Rechnung 1 aus 12.2009 über 4.500 Euro netto (Freundschaftspreis, Normalpreis mindestens das Dreifache), zahlbar in Teilbeträgen bis zum Aufschalten in 02.2011, was bereits ein Entgegenkommen meinerseits war, da Drittelregelung vertraglich vereinbart, sprich 1/3 bei Auftrag, 1/3 bei Beta und 1/3 bei Livegang. Rechnung 2 = Nachberechnung in 03.20011 für zusätzliche Arbeiten und Zusatzfeatures über 2.150,- Euro netto, zahlbar sofort.

Zahlungseingänge in 01.2010 Euro 500 und Euro 300 und Ende 03 nochmals Euro 200, was ca. 840 Euro netto entspricht. Oftmals wurden weitere Zahlungen angekündigt und waren angeblich unterwegs - blieben aber aus. Viele Wünsche vom Kunden und Zusatzarbeiten von mir, sowie Vorleistungen für Lizenzen. Kunde glänzt mit Hinhaltetaktik. 04.2010 pausierte das Projekt aus privaten Gründen des Kunden. Etwa 40% der Arbeiten waren bereits erledigt. Zahlreiche Zahlungsaufforderungen (per Mail) von mir. Ankündigung einer Nachberechnung von ca. 3.000 Euro für Zusatzarbeiten, die über das vertraglich vereinbarte hinausgehen und da ich nicht mehr zu einem Freundschaftspreis bereit bin.

Nun in 11.2010 Projekt-Fortführung mit neuen Zahlungen vereinbart: Bis Ende 11.2010 mind. 1.500 Euro, bis Ende 12.2010 mind. weitere 1.000 Euro, worauf ich ab 01.2010 die Arbeit fortsetze. Weitere Zahlungen, so dass bis Mitte April gesamt 8.000 Euro brutto gezahlt, Rest im Anschluss. Nun nimmt die Zahlungsmoral nach der ersten Zahlung von Euro 500,- wieder rapide ab und es erinnert mich wieder alles an die Hinhaltungen Anfang des Jahres. Ich bin es nun leid und meine Gutmütigkeit muss ein Ende haben.

Nun meine Frage nach meinen Möglichkeiten.
- Kann ich das Projekt beenden, also vom Vertrag zurücktreten, oder muss ich irgendwelche Pflichten meinerseits beachten/einhalten?
- Kann ich die Weiterführung von einer kompletten Vorkasse abhängig machen?
- Kann ich auch nach der Beendigung (durch mich) einen Restbetrag zur Begleichung meiner bisherigen Arbeiten verlangen, auch wenn der Kunde mit dem momentanen Istzustand der Arbeiten nichts anfangen kann. Muss ich ihm etwas von den bisherigen Arbeiten aushändigen?

30. November 2010 | 02:15

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:

Ein Rücktritt ist nicht möglich, jedoch können Sie das Projekt durch Herausgabe der bisher erstellten Software gegen entsprechende Bezahlung beenden. Dies müssen Sie vorher durch entsprechende Zahlungsaufforderung mit Beendigungsandrohung ankündigen.

Sie können leider die Vorkasse nur im Rahmen des Vereinbarten verlangen. Allerdings können Sie im Rahmen der oben beschriebenen Beendigungsankündigung eine Neuverhandlung des Zahlungsrahmens fordern und auf dem Wege eine komplette Vorkasse fordern.

Die dritte Frage paßt auf meine erste Antwort. Der Restbetrag muß dem Stand Ihrer Arbeit entsprechen, Sie müssen ihm auch die Software übergeben. (Quellcode nur, wenn Quellcode vereinbart war.) Wenn der Kunde mit dem Ist-Zustand nichts anfangen kann, ist das sein Problem.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt

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Bewertung des Fragestellers 1. Dezember 2010 | 00:30

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