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'Schlechte' Farbe auf Wände aufgetragen

31. März 2005 11:30 |
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Schadensersatz


Beantwortet von

Rechtsanwalt Christian Kah

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben vor einiger Zeit vor Bezug unseres neuen Hauses dieses komplett tapeziert und gestrichen. Seit dem Bezug des Hauses nehmen wir nun einen sehr muffigen Geruch wahr, der sich nur dadurch minimieren und erträglich gestalten lässt, indem wir oft lüften und die Türen zu allen Zimmern offen halten. So wie es aussieht, haben wir "schlechte" Farbe auf die Rauhfaser aufgetragen. Man hat uns bereits bestätigt, dass man den Geruch einer faulen Farbe erst einige Zeit nach dem Auftrag wahrnimmt. Der Hersteller der Farbe untersucht nun, ob der Wasseranteil, den die Farbe enthält, faul und somit auch die Farbe schlecht war.
Sollte sich die Vermutung bestätigen, gibt es zwei Möglichkeiten der Ausbesserung:
· Aufbringen einer Spezialfarbe, die den Geruch des faulen Wassers der Farbe überdeckt;
· Tapete entfernen, neu tapezieren und streichen;
Nun zu meiner Frage:
· Welchen Schadenersatz können wir fordern?
· Wäre eine Forderung, dass die Firma, die die Farbe hergestellt hat, eine Firma beauftragt, die die Tapeten entfernt, neu tapeziert und streicht, gerechtfertigt?

Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Gewährleistungsansprüche für einen derartigen Fall verjährt grundsätzlin 5 Jahren.

Aufgrund der mangelhaften Farbe, haben Sie Anspruch gegen den Verkäufer auf Beseitigung des Mangels und Schadenersatz.

In Ihrem Fall hätten Sie Anspruch auf das Entfernen der Tapeten und einen neuen mangelfreien Anstrich, soweit es sich tatsächlich nachwiesen lässt, dass die Farbe "schlecht" gewesen ist.

Hier könnten Sie auch eine andere Firma beauftragen und diese Kosten dem Verkäufer der schlechten Farbe in Rechnung stellen.

Zuvor sollten Sie dem Verkäufer jedoch schriftlich eine Frist zu Nacherfüllung stellen.

Ich hoffe, Ihre Anfrage hinreichend beantwortet zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Christian Kah
Rechtsanwalt
www.net-rechtsanwalt.de

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