Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Gewährleistungsansprüche für einen derartigen Fall verjährt grundsätzlin 5 Jahren.
Aufgrund der mangelhaften Farbe, haben Sie Anspruch gegen den Verkäufer auf Beseitigung des Mangels und Schadenersatz.
In Ihrem Fall hätten Sie Anspruch auf das Entfernen der Tapeten und einen neuen mangelfreien Anstrich, soweit es sich tatsächlich nachwiesen lässt, dass die Farbe "schlecht" gewesen ist.
Hier könnten Sie auch eine andere Firma beauftragen und diese Kosten dem Verkäufer der schlechten Farbe in Rechnung stellen.
Zuvor sollten Sie dem Verkäufer jedoch schriftlich eine Frist zu Nacherfüllung stellen.
Ich hoffe, Ihre Anfrage hinreichend beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Christian Kah
Rechtsanwalt
www.net-rechtsanwalt.de
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