Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
herzlichen Dank für Ihre Online-Anfrage. Ich hoffe, zu einer schnellen Klärung Ihres Falles beitragen zu können. Zur Lösung:
Wir befinden uns hier im Bereich des Arzthaftungsrechts. Dementsprechend müsste einen Anwalt zunächst das Krankenhaus anschreiben und Einsicht in die vorliegenden Behandlungsunterlagen nehmen. Ohne Einsicht in Unterlagen jedenfalls wenig Sinn, über Präzedenzfälle oder eine etwaige Haftung zu sinnieren.
Dementsprechend würde die Tätigkeit eines Anwalts zunächst zur Prüfung dieser Akte beziehungsweise Überprüfung der Haftungslage durchgeführt werden. Die Kosten dieser Bearbeitung hängen grundsätzlich vom Gegenstandswert ab, meistens werden jedoch Honorarvereinbarungen (Stundensatzvereinbarung) getroffen, da ansonsten die umfangreiche Tätigkeit in einer Arzthaftungssache kaum kostendeckend ist. Ist eine Rechtschutzversicherung vorhanden, kann diese natürlich einen Teil der Kosten dann auch übernehmen.
In Ihrem Fall müsste zunächst geklärt werden, ob die Schädigung des rechten vorderen Seitenstranges durch einen Behandlungsfehler verursacht wurde. Dazu müsste nachgewiesen werden, dass der Arzt den objektiv zu bestimmen den medizinischen Standard bei seiner Behandlung unterschritten hat. Dann stünde nämlich auch fest, dass der Arzt seine innere Sorgfaltspflicht verletzt hat (BGH VersR 2003, 1128
). Dann wiederum muss der Arzt darlegen, dass er die objektive Sorgfaltspflichtverletzung nicht subjektiv zu vertreten hat (u. a. BGHZ 28,251
, 254). Allein die Annahme, dass aufgrund des operativen Misserfolges ein Behandlungsfehler vorliegen kann, genügt jedenfalls nicht.
Diese Fragen können vorab durch ein Privatgutachten geklärt werden oder aber es wird nach Prüfung der Akte ein Schlichtungsgutachten der erstellt. Letzteres ist in vielen Bundesländern sogar kostenlos.
Ich kann ihn daher nur dringend raten, einen mit Arzthaftungsrechts befassten Kollegen Ihres Vertrauens mit der weiteren Prüfung Ihres Falles zu betrauen. Ohne Akteneinsicht und genauer Analyse der medizinischen Fakten kann eine abschließende Beurteilung hier leider nicht abgegeben werden.
Für Rückfragen stehe ich natürlich im Rahmen der kostenlosen Nachfragemöglichkeit gerne zur Verfügung. Ist eine weitere, dringend zu empfehlende Vertretung gewünscht, kontaktieren Sie mich einfach über die untenstehende E-Mail!
Mit freundlichen Grüßen
RA Hellmann
Burgwedel 2006
mail(at)<image> </image>anwaltskanzlei-hellmann.de
Die vorstehende summarische Lösung ist beschränkt durch die von Ihnen gegebenen Informationen. Außerdem wird, wie die Plattform-Bedingungen es vorsehen, nur ein erster Überblick geboten. Außerdem ist der Umfang der Antwort auch abhängig von der Höhe des gebotenen Honorars. Daher kann diese Beratung das umfassende, verbindliche und abschließende Beratungsgespräch durch den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens keineswegs ersetzen. Bitte beachten Sie dies!
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