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Schenkungsvertrag ergänzen geht das?

4. Oktober 2023 16:39 |
Preis: 70,00 € |

Erbrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag,
ich habe von meinem Vater vor 20 Jahren ein Grundstück per Notariellen Schenkungsvertrag erhalten.
(Vertrag zwischen meinem Vater und mir)
Mein Bruder hat eine Immobilie mit einem Notariellen Schenkungsvertrag erhalten.(Vertrag zwischen meinen Vater und Bruder)
Nun ist meinem Vater aufgefallen das ich wohl benachteiligt worden bin und wir möchten jetzt einen Zusatzvertrag zu der Grundstücksschenkung beim Notar beurkunden, es geht hier um eine Ausgleichszahlung die mein Bruder mir dann im Erbfall zahlen muss.
Ist das möglich oder ist der Schenkungsvertrag des Grundstücks unantastbar?

Danke

4. Oktober 2023 | 17:40

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Ja, es ist zu Lebzeiten Ihrers Vaters möglich, einen Zusatzvertrag zu erstellen, um eine Ausgleichszahlung im Erbfall zu regeln. Der ursprüngliche Schenkungsvertrag bleibt dabei unberührt. Es ist jedoch wichtig, dass dieser Zusatzvertrag ebenfalls notariell beurkundet wird, um Rechtssicherheit zu gewährleisten. Es ist daher ein Notar zu konsultieren, um sicherzustellen, dass der Zusatzvertrag korrekt formuliert und rechtlich bindend ist sowie Ihre Wünsche umsetzt.

Das kann so auf diese Weise gut gelingen und umgesetzt werden, praktisch als weitere vorweggenommene Erbfolge.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

ANTWORT VON

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