Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Schenkungssteuer nach vorzeitigem Wegfall von Niessbrauch

27. Februar 2025 23:05 |
Preis: 50,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von

2016 mit Niessbrauch an Ehegatten verschenkte Immobilien. 2025 Aufhebung Niessbrauch. Alter des Schenkenden 2025 ist 83. 2025 ist Verkehrswert 750.000 Euro. Wie hoch ist die Schenkungssteuer?

28. Februar 2025 | 07:45

Antwort

von


(5)
Benrather Schlossallee 119
40597 Düsseldorf
Tel: +49 211 984 913-0
Web: https://www.schmidt-partners.com/
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Fragesteller,

auf Basis Ihrer Angaben lässt sich die Frage leider nicht genau beantworten. Grundsätzlich ist es so, dass die Aufhebung des Nießbrauchs - wenn sie "anlasslos" geschah, d.h. wenn sie nicht schon in einem Vertrag vorher festgelegt war - schenkungssteuerpflichtig. Zur Bemessung des schenkungssteuerlichen Wertes wird es aber auf den Nutzungswert des Nießbrauchrechts ankommen - zur konkreten Nutzung des Grundstücks und dem Wert dieser Nutzung (bspw bei Mietwohnung die in dieser Lage übliche Miete) fehlen aber leider Angaben.

Ein weiterer Faktor ist der Wert der Vorschenkung. Um diesen zu bestimmen, müsste ermittelt werden, wie der Wert des Grundstücks 2016 war, als Sue es geschenkt bekanen. Die Vorschenkung hat insoweit vorliegend Auswirkungen, als dass sie bei der Berechnung der Höhe der Schenkungsteuer einbezogen wird.

Gerne kann ich Ihnen bei der Schenkungssteuerhöhe und der dazugehörigen Erklärung helfen. Meine Kontaktdaten finden Sie in meinem Profil.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen
Roland Schmidt


Rechtsanwalt Roland Schmidt

ANTWORT VON

(5)

Benrather Schlossallee 119
40597 Düsseldorf
Tel: +49 211 984 913-0
Web: https://www.schmidt-partners.com/
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Insolvenzrecht, Wirtschaftsrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER