Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
in einem vergleichbaren Verfahren aus dem Bereich des Stiftungsrechts hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass zwischen zwei Stiftungen Schenkungssteuer anfallen kann (BFH II R 45/09):
Zitat:Die Übertragung von Vermögen einer rechtsfähigen Stiftung auf eine von ihr gegründete rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts unterliegt unabhängig von den damit verfolgten Zielen und den der neuen Stiftung nach ihrer Satzung obliegenden Aufgaben der Schenkungsteuer, soweit nicht eine Steuerbefreiung eingreift.
Da Vereine in diesem Bereich durchaus mit Stiftungen vergleichbar sind dürfte die Ansicht der Dachorganisation durchaus zutreffen. Weiterhin stehen die Pacht und die Mieteinnahmen in einem solchen Missverhältnis, dass der Gewinn nicht allein auf den Betrieb zurückzuführen ist, sondern die Immobilie zum Teil schenkweise überlassen wird. Wäre z.B. eine Pacht von eigentlich 90.000 € realistisch, dann wäre der Wert von 87.500 € (90.000 € - 2.500 €) als jährliche Schenkung anzusehen und damit dann auch entsprechend zu versteuern (mit 30%!). Wenn Sie das Geld aber abgeben kann die Dachorganisation das eventuell mit Verlusten aus anderen Vereinen und Geschäften verrechnen und es fällt keine Schenkungssteuer an.
Sicherlich gibt es hier noch andere Gestaltungsmöglichkeiten, dazu müssten Sie aber gemeinsam mit der Dachorganisation und einem Steuerberater ein neues Konzept dafür ausarbeiten.
Ich hoffe Ihre Frage zufriedenstellend beantwortet zu haben und wünschen Ihnen noch einen schönen Tag.
Mit freundlichen Grüßen,
RA Fabian Fricke