Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ich gehe davon aus, dass Ihr Enkelsohn in den USA ansässig (resident) und Sie in den USA weder ansässig noch in den USA steuerlich erfasster Auswanderer noch US-Staatsangehöriger, also "nonresident alien" sind.
Eine Schenkung durch eine in den USA nicht-ansässige Person unterliegt nur dann der US-Bundes-Schenkungssteuer, wenn sich das zu übertragende Vermögen in den USA befindet.
Falls Ihr Bargeld, dass Sie Ihrem Enkelsohn schenken möchten, sich im Zeitpunkt der Schenkung in den USA befindet, wird eine solche Schenkung steuerpflichtig.
Befindet sich das Geld im Zeitpunkt der Schenkung in Deutschland (wird bspw. auf ein deutsches Konto des Empfängers überwiesen) ist die Schenkung in den USA nicht steuerpflichtig.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwältin Olga Peschta
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Rechtsanwältin Olga Peschta
Beachten Sie noch bitte Folgendes:
Übersteigt der Wert der Schenkung von einer in den USA nicht ansässige Person 100.000 USD, muss Ihr Enkelsohn eine solche Schenkung gegenüber der US-Steuerbehörde IRS anzeigen.