Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Schenkungssteuer in USA

| 28. März 2024 20:17 |
Preis: 40,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von

Mein Enkelsohn hat die deutsche und die französische Staatsangehörigkeit. Er hat sein PhD an der Princeton Universität, USA gemacht und ist seit 2 Jahren Professor an der Harvard Universität. somit ist er ein Resident der USA. Ich möchte ihm einen Betrag von 100.000,- € schenken . Ist diese Schenkung in USA steuerfrei ?

28. März 2024 | 22:34

Antwort

von


(107)
Purmannstraße 20
84329 Wurmannsquick
Tel: 087259666660
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Olga-Peschta-__l108645.html
E-Mail:
Diese Anwältin zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Ich gehe davon aus, dass Ihr Enkelsohn in den USA ansässig (resident) und Sie in den USA weder ansässig noch in den USA steuerlich erfasster Auswanderer noch US-Staatsangehöriger, also "nonresident alien" sind.

Eine Schenkung durch eine in den USA nicht-ansässige Person unterliegt nur dann der US-Bundes-Schenkungssteuer, wenn sich das zu übertragende Vermögen in den USA befindet.

Falls Ihr Bargeld, dass Sie Ihrem Enkelsohn schenken möchten, sich im Zeitpunkt der Schenkung in den USA befindet, wird eine solche Schenkung steuerpflichtig.

Befindet sich das Geld im Zeitpunkt der Schenkung in Deutschland (wird bspw. auf ein deutsches Konto des Empfängers überwiesen) ist die Schenkung in den USA nicht steuerpflichtig.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwältin Olga Peschta

Ergänzung vom Anwalt 28. März 2024 | 22:49

Beachten Sie noch bitte Folgendes:

Übersteigt der Wert der Schenkung von einer in den USA nicht ansässige Person 100.000 USD, muss Ihr Enkelsohn eine solche Schenkung gegenüber der US-Steuerbehörde IRS anzeigen.

Bewertung des Fragestellers 31. März 2024 | 08:10

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"

Es war alles sehr zufriedenstellen. Lediglich war eine Nachfrage notwendig zur Klärung, wo der Sitz des Kontos des Empfängers sein muss . Ich gehe davon aus, dass ich nach den Osterfeiertagen eine Antwort darauf erhalte.

"
Mehr Bewertungen von Rechtsanwältin Olga Peschta »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 31. März 2024
5/5,0

Es war alles sehr zufriedenstellen. Lediglich war eine Nachfrage notwendig zur Klärung, wo der Sitz des Kontos des Empfängers sein muss . Ich gehe davon aus, dass ich nach den Osterfeiertagen eine Antwort darauf erhalte.


ANTWORT VON

(107)

Purmannstraße 20
84329 Wurmannsquick
Tel: 087259666660
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Olga-Peschta-__l108645.html
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Steuerrecht, Miet- und Pachtrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Kaufrecht, Maklerrecht, Sozialrecht