Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Das eine während der Ehe gemachte Schenkung im Fall der Scheidung zurück gefordert werden kann, ist in der Rechtsordnung leider nicht vorgesehen. Zurückforderungen sind nur möglich bei grobem Undank, Verarmung des Schenkers und wenn die Rückforderung in einem notariellen Schenkungsversprechen vorbehalten wurde.
Keiner dieser Fälle trifft auf Ihre Sachverhaltsschilderung zu. Soweit Sie vom Fortbestand der Ehe ausgegangen sind, ist dies ein unerheblicher Motivirrtum.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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