Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Schenkung nach Trennung zurückfordern

16. November 2022 15:36 |
Preis: 40,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Bernhard Müller

Ich habe meiner Frau Geld geschenkt.

Wir sind mittlerweile getrennt. Wir haben einen Ehevertrag der Gütertrennung vorsieht.

Ich möchte dieses Geschenk gerne zurück da ich vom Fortbestand der Ehe ausgegangen bin.

Ist eine Rückforderung möglich?

Vielen Dank vorab.

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Das eine während der Ehe gemachte Schenkung im Fall der Scheidung zurück gefordert werden kann, ist in der Rechtsordnung leider nicht vorgesehen. Zurückforderungen sind nur möglich bei grobem Undank, Verarmung des Schenkers und wenn die Rückforderung in einem notariellen Schenkungsversprechen vorbehalten wurde.
Keiner dieser Fälle trifft auf Ihre Sachverhaltsschilderung zu. Soweit Sie vom Fortbestand der Ehe ausgegangen sind, ist dies ein unerheblicher Motivirrtum.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

FRAGESTELLER 6. Oktober 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER