Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ich gehe davon aus, dass die Schenkung offiziell mittels notariellem Schenkungsvertrag
erfolgt ist und nicht nur eine schuldrechtliches Versprechen beinhaltet hatte (§ 331 BGB
).
Dieser notarielle Vertrag hat vollständig zu sein und kann nachträglich auch nicht mehr geändert werden. Es muss alles beurkundet worden sein, was Sie damals wollten.
Eine Änderung ist nur durch eine Anfechtung wegen Erklärungsirrtum möglich, was aber gem. § 121 BGB
jetzt unverzüglich erfolgen müsste, nachdem Sie den Irrtum bemerkt haben. Dann könnte der Vertrag korrigiert werden und mit der Hypothek-Belastung neu abgeschlossen werden. Die Frage ist, ob sich Ihre Söhne und der Notar darauf einlassen.
Problematisch könnte in diesem Zusammenhang werden, wer die Hypothek seit 2018
bedient hatte, ich gehe davon das waren Sie.
Gleiches könnte mit einer Anfechtung wegen Inhaltsirrtum erfolgen, da Sie Ihren Kindern
zu viel haben zukommen lassen, was erst durch das Gutachten des Gutachterausschusses aufgefallen ist.
In beiden Fällen ist die rechtliche Situation schwierig, aber vielleicht kann mit dem Notar eine Lösung erarbeitet und der Schenkungsvertrag neu gestaltet werden.
Die Übertragung einer Hypothek kann durch Abtretung der gesicherten Forderung erfolgen.
Insoweit könnten Ihre Söhne auch einen Schuldbeitritt oder eine Schuldübernahme erklärt haben wodurch eine Gesamtschuld der Schuldner gegenüber dem Gläubiger begründet wird (§ 421ff BGB
). Die steuerrechtlich relevantere befreiende Schuldübernahme (§§ 414ff BGB
) führt als Gegenstück zur Abtretung zu einem Schuldnerwechsel und ist nur dem Gläubiger gegenüber möglich. Dieser wird das nicht akzeptieren, zumal das rückwirkend erfolgen soll.
Bei allen Lösungsversuchen besteht die Problematik, dass die rückwirkend gelten müssen
und das Finanzamt gem. § 40 AO
einen Umgehungstatbestand unterstellen könnte.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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