Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Scheidung/Versorgungsausgleich

6. Juni 2023 16:31 |
Preis: 65,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

1997 wurde ich von meinem Ehemann geschieden und es wurde ein Versorgungsausgleich beschlossen, den ich seit Pensionseintritt 2016 bezahle. 2019 haben wir erneut geheiratet. Leider klappt die Ehe auch dieses Mal nicht. Muss ich bei erneuter Scheidung noch mal Versorgungsausgleich bezahlen oder wird dieser neu berechnet?

6. Juni 2023 | 16:55

Antwort

von


(94)
Marktstraße 17 / 19,
70372 Stuttgart
Tel: 0711-7223-6737
Web: https://www.hsv-rechtsanwaelte.de
E-Mail:

Sehr geehrte Fragestellerin,

ich danke Ihnen für Ihre Frage, die ich Ihnen wie folgt beantworten möchte. Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass ich die Frage nur anhand Ihrer Schilderung beantworten kann und insbesondere bei Hinzutreten weiterer, auch noch unbekannter Umstände die Frage anders ausfallen könnte.

Ihre Frage möchte ich nun wie folgt beantworten.
Es ist bei uns gesetzlich geregelt, dass bei jeder Scheidung auch ein Versorgungsausgleich durchgeführt werden muss. Auch im Rahmen der nun folgenden Scheidung wird daher ein Versorgungsausgleich durchgeführt. Das bedeutet, dass der Versorgungsausgleich für Ihre 2. Ehe ebenfalls berechnet wird. Sie müssen daher nochmals die entsprechenden Angaben zum Versorgungsausgleich machen. Das Gericht wird dann eine entsprechende Berechnung vornehmen, um zu klären ob und wie die Verteilung der während der Ehe erwirtschafteten Rentenanwartschaften zu verteilen sind.
Zu beachten ist, dass der Versorgungsausgleich nur dahingehend durchgeführt wird, als dass dieser auch nur die Zeit für die 2. Ehe berücksichtigt. Daher wird auch nur die Zeit ab der Heirat bis zur Zustellung des Scheidungsantrages an den anderen Ehepartner durch das Gericht als zeitlicher Rahmen für die Berechnung des Versorgungsausgleichs genommen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort behilflich sein konnte.

Mit freundlichen Grüßen
Bianca Vetter, Rechtsanwältin


ANTWORT VON

(94)

Marktstraße 17 / 19,
70372 Stuttgart
Tel: 0711-7223-6737
Web: https://www.hsv-rechtsanwaelte.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Zivilrecht, Familienrecht, Strafrecht, Gebührenrecht der RAe, Kaufrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER