Sehr geehrter Rechtssuchender,
vielen Dank für Ihr Interesse an meiner Online-Rechtsberatung. Auf der Grundlage des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:
Die Frage des anzuwendenen Rechts richtet sich zunächst nach der Staatsangehörigkeit, da keine gemeinsame Staatsangehörigkeit vorliegt, richtet sich das anzuwendende Recht nach dem Recht, das Sie beide am meisten verbindet. Wenn Sie beide Ihren Lebensmittelpunkt in der Ehe in Deutschland gehabt haben, dann ist deutsches Recht anwendbar.
Sie können den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft nur durch notariellen Vertrag ändern, dies kann auch noch zum jetzigen Zeitpunkt geschehen.
- Jetzt Frage stellen
- So funktioniert es
-
Topthemen
- Alle Rechtsgebiete
- Anwaltsrecht & Gebührenrecht & Verfahrensrecht
- Arbeitsrecht
- Ärger und Probleme mit Firmen
- Ausländerrecht
- Baurecht & Architektenrecht
- Datenschutzrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Generelle Themen
- Gesellschaftsrecht
- Grundrechte
- Hauskauf & Immobilien & Grundstücke
- Inkasso & Mahnungen
- Insolvenzrecht
- Internationales Recht
- Internetauktionen
- Internetrecht & Computerrecht
- Kaufrecht
- Kredite
- Medienrecht
- Medizinrecht
- Mietrecht & Wohnungseigentum
- Nachbarschaftsrecht
- Reiserecht
- Schadensersatz
- Schule & Hochschule & Prüfungen
- Sozialrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Steuerrecht
- Strafrecht
- Tierrecht & Tierkaufrecht
- Transportrecht & Speditionsrecht
- Urheberrecht & Markenrecht & Patentrecht
- Vereinsrecht
- Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht & Privatversicherungsrecht
- Vertragsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wirtschaftsrecht & Bankrecht & Wettbewerbsrecht
- Zwangsvollstreckung & Zwangsversteigerung
- Anwälte