Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Eine Scheidung wäre, da beide Ehepartner deutsche Staatsbürger sind und im Ausland leben, vor dem Amtsgericht Berlin-Schöneberg denkbar.
Eine Scheidung wäre aber auch vor Ort in Frankreich möglich und erscheint mir, da diese schneller passieren könnte, vorzugswürdig.
Wie aufwendig die Scheidung in Frankreich wird, hängt davon ab, wie einig sich die Eheleute sind. Generell ist das französische Recht darauf bedacht, dass sich die Eheleute bzgl. der Folgen der Scheidung einigen.
Eine entsprechende Scheidungsfolgenvereinbarung, wie es diese auch in Deutschland gibt, ist vor einen Notar zu schließen.
Das französische Recht kennt keinen dem deutschen Recht vergleichbaren Versorgungsausgleich.
In Frankreich wird mit einer Ausgleichsformel gearbeitet, das Gericht schaut sich z.B. an, ob ein Ehegatte wegen Kinderbetreuung weniger Rentenansprüche aufbauen konnte und legt dann eine Ausgleichszahlung fest.
Ein Versorgungsausgleich aus den deutschen und französischen Renten des Ehegatten wird also nicht stattfinden.
Es wird aber eine gewisse Ausgleichszahlung stattfinden, dessen Höhe von vielen Faktoren abhängt.
Mit freundlichen Grüßen
2. November 2019
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22:54
Antwort
vonRechtsanwalt Alex Park
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