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Scheidung in Frankreich deutscher Versorgungsausgleich

2. November 2019 22:00 |
Preis: 100,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Beide Ehepartner haben die deutsche Staatsbürgerschaft, sind seit 30 Jahren verheiratet und leben seit der Heirat in Frankreich. Nur der Mann hat ca. 9 Jahre in die deutsche Rentenkasse eingezahlt.

Ist es möglich sich nach franz. Recht scheiden zu lassen ?

Falls Scheidung nach französischen Recht :

Hat die Frau Anrecht auf Versorgungsausgleich aus der deutschen Rente des Mannes ?
Hat die Frau Anrecht auf Versorgungsausgleich aus der französischen Rente Mannes ?

2. November 2019 | 22:54

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:

Eine Scheidung wäre, da beide Ehepartner deutsche Staatsbürger sind und im Ausland leben, vor dem Amtsgericht Berlin-Schöneberg denkbar.

Eine Scheidung wäre aber auch vor Ort in Frankreich möglich und erscheint mir, da diese schneller passieren könnte, vorzugswürdig.

Wie aufwendig die Scheidung in Frankreich wird, hängt davon ab, wie einig sich die Eheleute sind. Generell ist das französische Recht darauf bedacht, dass sich die Eheleute bzgl. der Folgen der Scheidung einigen.

Eine entsprechende Scheidungsfolgenvereinbarung, wie es diese auch in Deutschland gibt, ist vor einen Notar zu schließen.

Das französische Recht kennt keinen dem deutschen Recht vergleichbaren Versorgungsausgleich.

In Frankreich wird mit einer Ausgleichsformel gearbeitet, das Gericht schaut sich z.B. an, ob ein Ehegatte wegen Kinderbetreuung weniger Rentenansprüche aufbauen konnte und legt dann eine Ausgleichszahlung fest.

Ein Versorgungsausgleich aus den deutschen und französischen Renten des Ehegatten wird also nicht stattfinden.

Es wird aber eine gewisse Ausgleichszahlung stattfinden, dessen Höhe von vielen Faktoren abhängt.

Mit freundlichen Grüßen


ANTWORT VON

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