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Autoabnutzungen Erstattung
1. Mai 2024 19:47
|
Preis:
36,00 €
|
Beantwortet von
in unter 2 Stunden
Mein Vater hat ein Auto in einem guten bis sehr guten Zustand gekauft und ist der eingetragene Halter,Versicherung lief auch auf ihn. Meine Schwester durfte damit fahren,weil sie ein Auto gebraucht hat(und kein Geld dafür hatte) und hat die Versicherung bezahlt und Abnutzungen wie Reifen,etc. Jetzt möchte sie das Geld für die Reifen wieder haben,es wurde aber nichts vereinbart das sie irgendwas nachträglich wiederbekommt,weil sie das Auto ja nutzen durfte. Ist ihr Verlangen nach dem Geld rechtlich in Ordnung? Müssen wir ihr das Geld wiedergeben?
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Sehr geehrte Ratsuchende,
lassen Sie mich Ihre Frage wie folgt beantworten.
Es kommt zwar auf das konkret Vereinbarte / die Absprache, den zeitlichen Ablauf und die konkreten Beträge an.
Ich sehe aber anhand Ihrer Schilderung keine Anspruchsgrundlage, etwas nachträglich erstattet zu erhalten.
Siehe: § 601 Abs. 1, 1. Halbsatz BGB
Mit freundlichen Grüßen
Peter Eichhorn
Rechtsanwalt
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