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Schadensersatz, vom Stromanbieter

| 24. Juli 2012 18:20 |
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Schadensersatz


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe jetzt schon seid längerem Ärger mit meinem Stromanbieter.
Im November 2010 bin ich um gezogen und habe mich wie hier üblich telefonisch um gemeldet. zunächst hatte ich im Okt. 2010 zwei Stromstellen, doch ab Nov. 2010 bin ich komplett aus meiner alten Wohnung aus gezogen und habe dieses auch meinem Stromanbieter mit geteilt.
Ich hatte einen Plan für meine Abschlagszahlen bekommen und diese auch immer schön bezahlt.
Ich habe mich zwar gewundert, warum ich im folge Jahr im Sep. 2011 immer noch keine Endabrechnung für meine alte Wohnung bekommen habe. Aber da ich nie viel nachzahlen musste und der Anbieter ja auch wirtschaftlich arbeiten muss, habe ich mir gedacht das ich das wohl dann mit der neuen Abrechnung bekomme.Es gab keinen Nachsende Antrag und es war auch nicht möglich die Post dort in einen Briefkasten zu werfen, da ich diesen um Werbungseinwürfe zu vermeiden mit Klebeband zu geklebt hatte und mein Name war auch nicht mehr dran.
Im Oktober 2011 hat man mir ohne jede Vorwarnung meinen Zähler in meiner neuen Wohnung gesperrt.

Als ich dann, natürlich nicht sonderlich erfreut, bei meinem Anbieter um eine Stellungnahme gebeten habe, teilte man mir mit, dass die Post an meine Alte Adresse gesendet wurde.
Als ich die Abrechnungen dann endlich bekam, habe ich auch noch festgestellt, das die Endabrechnung für den Alten Zähler zu hoch war.
Ich habe zunächst bis zum tatsächlich geschätzten Betrag alles gezahlt und habe dann auch wieder Strom bekommen.
Wegen der Zähler Ab.- und Wiederanstellgebühren sowie der Mahnkosten bin ich zu einer Rechtsanwältin gegangen. Um so eine Regelung zubekommen.
Jedoch hatte meine Anwältin laut Ihrer Aussage wohl Angst das, dass Kosten- Nutzen Risiko bei der bekanntlichen Hartnäckigkeit des Anbieters zu hoch ist. So ist diese Geschichte bis heute nicht erledigt wurde.
In der letzte Abrechnung wurden dann nicht alle von mir gezahlten Abschläge berücksichtigt und es tauchten auch wieder die Gebühren für das An.- und Abstellen des Zählers auf. Außerdem diverse Mahngebühren.
Ich habe dann selbst Briefe und E-Mail gesendet um auf die Fehler aufmerksam zu machen. Dennoch gab es erneut eine Androhung am 4.06.12 meinen Strom ab zu stellen.
Nach einem schriftlichen Widerspruch von mir geschah dann erst einmal garnichts. Ich war vom 6.06.12 - 11.07.12 jedoch in einer Reha. Als ich wieder aus der Reha zurück war, war mein Strom ab gestellt. Laut Zähler Benachrichtigung, die ich nur mit Hilfe meines Hausmeisters bekommen konnte, wurde der Zähler am 11.07.12 gesperrt.

Ich bin dann gleich am nächsten Tag mit all meinen Unterlagen zum Amtsgericht um eine Einstweilige Verfügung zu bekommen.
Weil es aber so eine Langwierige Sache ist mit so viel zu überprüfenden Unterlagen, habe ich erst einen Gerichtstermin für heute Mo. den 23.07.12 bekommen. Das hätte bedeutet, dass ich auch mindestens so lange kein Strom habe.
Am Freitag den 20.07.12 wurde mir der Strom plötzlich wieder angestellt.
Am Wochenende habe ich nun einen Brief bekommen, das ein Anerkennungsurteil ergangen ist. Damit ist der Termin für heute 23.07 überflüssig.
Ich bin Krank, normaler weise bin ich auf Strom angewiesen und ich hatte jede Menge Unkosten, ganz zu schweigen von der Diskreditierung und die psychische Belastung die ich durch die Stromsperre erleiden musste.
Ich möchte dafür Entschädigung haben. Was kann ich tuen?


Ich habe heute am 24.07.12 schon wieder eine Stromsperren Androhung für die selbe Sache bekommen. was kann ich jetzt tuen?
Wer kann mir helfen?
Vielen Dank im Voraus für Ihren Rat.


25. Juli 2012 | 00:17

Antwort

von


(146)
Frankfurterstr. 30
51065 Köln
Tel: 0221 16954321
Web: https://kanzlei-kirli-ippolito.de/impressum/
E-Mail:

Sehr geehrte Fragestellerin,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage auf der Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt:

Die Kosten für das Verfahren der einstweiligen Verfügung dürften Sie erstattet bekommen. Diese sind von der Gegenseite zu tragen.
§ 93 ZPO lautet: "Hat der Beklagte nicht durch sein Verhalten zur Erhebung der Klage Veranlassung gegeben, so fallen dem Kläger die Prozesskosten zur Last, wenn der Beklagte den Anspruch sofort anerkennt."

Der Beklagte, der vor Gericht den Klageanspruch sofort anerkennt, muss also ausnahmsweise die Kosten des Rechtsstreits dann nicht tragen, wenn er zuvor keinen Anlass zur Klage gegeben hat. Das gilt nicht nur für Hauptsacheverfahren, sondern auch im einstweiligen Rechtsschutz.


Einen Schadenersatz in Form eines Schmerzensgeldes wegen Diskreditierung und der psychischen Belastung erhalten Sie nur unter den Voraussetzungen des § 253 Abs. 2 BGB .

Jedoch müssten Sie darlegen und beweisen können, dass Sie wegen der Stromsperre Diskreditierungen und psychische Belastungen erleiden mussten. Den Beweis hierfür dürften Sie nur mittels ärztlicher Atteste erbringen können. Jedoch sind die Anforderungen für das Vorliegen solcher Schmerzensgeladansprüche wie im vorliegenden Fall sehr hoch.

Im Hinblick auf die angefallenen zusätzlichen Gebühren wegen der ersten Stromsperre gilt:
Eine Einstellung der Versorgung ist grundsätzlich ohne vorherige Ankündigung nicht möglich. Ob der Stromsversorger es schuldhaft zu vertren hat, dass mögliche Ankündigungen bzw. die Endabrechnung an Ihre alte Anschrift gelangt ist, entzieht sich meiner Kenntnis.

Aufgrund des Umstandes, dass Sie nunmehr erneut eine Androhung erhalten haben sollten Sie sich angesichts der Bedeutung des Falles weitergehend von einem Rechtsanwalt vor Ort umfassend beraten lassen, der in der Lage ist, sämtliche Einzelheiten Ihres Falles zu berücksichtigen und dem Sie auch die betreffenden Unterlagen (Verträge, Zahlungen, Mahnschreiben, die Entscheidung des Gerichts etc.) zukommen lassen können.

Wenn Ihre finanzielle Situation das gebietet, können Sie hierfür bei Ihrem zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen oder auch selbst einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl mit der Bitte um Beratungshilfe aufsuchen. Der Anwalt rechnet die Gebühren für die Rechtsberatung und andere Tätigkeiten dann direkt mit dem Gericht ab. Hierbei haben Sie lediglich eine Gebühr in Höhe von EUR 10,00 zu bezahlen, die der Anwalt Ihnen aber auch erlassen kann.

Der Anwalt vor Ort wird prüfen können,ob die erste "Stromsperre" rechtens ist, ob der Stromversorger sich einen möglichen zahlungsverzug sich zurechnen lassen muss (denn hiervon hängen auch die Kosten für die Ab.- und Wiedereinnstellung sowie der Mahnungen ab), ob die Endabrechnung doch zu hoch ist, ob die letzte Abrechnung bestimmte Zahlungen nicht berücksichtigt hat usw.


Ich hoffe, dass ich Ihnen einen ersten groben rechtlichen Überblick verschaffen konnte.

Abschließend weise ich Sie darauf hin, dass die hiesige Beratungsplattform die Beratung durch einen Rechtanwaltskollegen vor Ort nicht ersetzen kann, sondern lediglich dazu dient, dem Mandanten eine grobe rechtliche Einschätzung zu verleihen.

Das Weglassen und bzw.oder Hinzufügen von relevanten Angaben kann eine völlig andere rechtliche Bewertung nach sich ziehen.


Mit freundlichen Grüßen

Kirli
(Rechtsanwalt)



Rechtsanwalt Serkan Kirli

Rückfrage vom Fragesteller 25. Juli 2012 | 06:41

Sehr geehrter Herr Kiri,

leider hilft mir Ihre Antwort nicht wirklich. Das was Sie mir dort schreiben, habe ich alles auch schon über das Internet rechergiert. Leider bin ich hier schon bei einer Anwältin gewesen und ich hatte es ja bereits erklärt, ohne das sich ein Erfolg einstellte. Ich habe dafür natürlich auch bereits Rechtsbeihilfe bekommen. Deshalb bekomme ich keine weitere Rechtsbeihilfe. Die bekommt man pro Fall nur einmal.
Obwohl ich ein Anerkenntnisurteil habe, bekomme ich doch wieder Androhungen das mein Strom gesperrt werden soll. Für mich ist es wichtig zu erfahren was ich jetzt tuen kann. WAS KANN ICH DAGEGEN TUEN?
Bitte helfen Sie mir. Ich kann mir sonst keine andere Hilfe mehr leisten.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 25. Juli 2012 | 09:40

Sehr geehrte Fragestellerin,

ich habe keine Einsicht in das Anerkenntnisurteil, deswegen erschließt es sich mir nicht, warum Sie unmittelbar danach nochmal eine Ankündigung in "derselben Sache" erhalten haben.

Das Anerkenntnis bedeutet hingegen nicht, dass der Anbieter seinen materiellen Zahlungsanspruch verliert

Sie können den Anbieter (nochmal) anschreiben, ggfs Belege vorliegen, und erfragen weshalb Sie wieder eine Ankündigung erhalten haben. Auch können Sie hierbei gerne Schmerzensgeldansprüche wegen "Diskreditierung" und "psychischer Belastungen" beanspruchen, ohne sich dabei einen großen Erfolg zu versprechen.

Sollte dies keinen Erfolg versprechen, können Sie wieder gerichtliche Schritte einleiten.

Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine günstigere Rechtsauskunft geben kann.


Mit freundlichen Grüßen

Kirli
(Rechtsanwalt)

Bewertung des Fragestellers 25. Juli 2012 | 17:22

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

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"

ich habe die Sachlage ja sehr genau erklärt und kann auch alle Nachweise für meine Behauptungen erbringen. Leider kann ich nicht erkennen welche Möglichkeit ich als Person noch habe. Es wäre auch interessant gewesen, zu erfahren ob ich in diesem Fall nicht auch Strafantrag wegen Betrug und Nötigung stellen könnte? Wegen dem Schadensersatz kann man bestimmt etwas versuchen. Obwohl ich mir da natürlich auch nichts wirklich etwas erhoffe, wir leben ja nicht in Amerika.

"
Stellungnahme vom Anwalt:

Wünsche Ihnen noch viel Erfolg mit Ihrem Strafantrag und Schmerzensgeldbegehren ! Danke für die Bewertung.

Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Serkan Kirli »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 25. Juli 2012
3,4/5,0

ich habe die Sachlage ja sehr genau erklärt und kann auch alle Nachweise für meine Behauptungen erbringen. Leider kann ich nicht erkennen welche Möglichkeit ich als Person noch habe. Es wäre auch interessant gewesen, zu erfahren ob ich in diesem Fall nicht auch Strafantrag wegen Betrug und Nötigung stellen könnte? Wegen dem Schadensersatz kann man bestimmt etwas versuchen. Obwohl ich mir da natürlich auch nichts wirklich etwas erhoffe, wir leben ja nicht in Amerika.


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