Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Schadenersatz bei Storniertem Oldtimer-Kauf

2. Dezember 2020 14:28 |
Preis: 45,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Hallo,
Wir sind eine Werkstatt aus Serbien, die spezialisiert ist für die Restauration von Oldtimern.
Für eines unserer Fahrzeuge haben wir in DE einen Kunden gefunden, der das Fahrzeuge probe gefahren hat und uns seine klare Kaufabsicht (mündliche, per SMS, etc) mehrmals mitgeteilt hat.
Er hat uns sogar eine Vorlage für einen Kaufvertrag zu gesendet (Kaufpreis 100.000€), der aber nie unterschrieben wurde.
Aufgrund dieser Kaufabsicht haben wir den Prozess des Transports, der Verzollung und Verbriefung in DE durchgeführt, der einige Tausend € gekostet hat.
Kurz nach Abschluss ist der Käufer vom Kauf zurückgetreten mit der Begründung, dass er sein Geld anders verwendet hat.
Macht es hier rechtlich Sinn ein Verfahren zu initieren mit dem Ziel, Schadenersatz bzw. Übernahme der aufgelaufenen Kosten zu erreichen, oder wie stehen die Chancen dafür?
Vielen Dank, MfG

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Wir müssen hier den Schriftverkehr einsehen - ggf. hat er Recht auf Widerruf, ggf. könnte das ausgeschlossen worden sein, das müssten wir alles genauer prüfen.

Schicken Sie bitte alles per Email.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 2. Dezember 2020 | 15:04

Sehr geehrte Frau Seiter,
Unter welchen Umständen könnte das Recht auf Widerruf ausgeschlossen werden?
Bitte nennen Sie uns 2-3 Gründe dafür.
Besten Dank, MfG

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 2. Dezember 2020 | 16:25

Der Ausschluss wäre nach § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB möglich - wenn das Auto nach Kundenwünschen z.B. bearbeitet/angefertigt wurde und dies ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden für Sie wäre. ob das Recht aber greift müsste eh erst geprüft werden. Gerne helfen wir weiter.

FRAGESTELLER 27. September 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER