Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Bei landwirtschaftlichen Zugmaschinen mit grünem Kfz-Kennzeichen besteht grundsätzlich die Pflicht, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Besteht eine Kfz-Haftpflichtversicherung wäre diese einstandspflichtig, da im geschilderten Fall ein Schaden bei Betrieb eines Kraftfahrzeugs entstanden ist.
Besteht eine solche Versicherung nicht, wäre die Privathaftpflichtversicherung wohl der richtige Ansprechpartner, da der Schaden ja nicht bei der betrieblichen Tätigkeit sondern im Privatbereich entstanden ist.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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