Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Schaden durch landwirtschaftliche Zugmaschine

7. August 2016 19:33 |
Preis: 40€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Kai-Michael Meins

Zusammenfassung

Welche Versicherung ist bei Schäden, die durch einen Traktor mit grünem Kennzeichen im Privatbereich verursacht wurden einstandspflichtig?

Mit einer landwirtschaftlichen Zugmaschine (Traktor mit grünen Kennzeichen) wurde vom Versicherungsnehmer bei privaten Heuarbeiten auf einer zur Verfügung überlassenen Wiese (keine Vermietung bzw. Verpachtung) vier Kanaldeckel, dessen Existenz dem Fahrer nicht bekannt war (es wurde durch den Inhaber der Wiese nicht darauf hingewiesen, der Fahrer hat sich nicht erkundigt) durch den Traktor beschädigt.

Wer kommt nun für den Schaden auf bzw. welche Versicherung deckt diesen Schaden ab?

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Bei landwirtschaftlichen Zugmaschinen mit grünem Kfz-Kennzeichen besteht grundsätzlich die Pflicht, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Besteht eine Kfz-Haftpflichtversicherung wäre diese einstandspflichtig, da im geschilderten Fall ein Schaden bei Betrieb eines Kraftfahrzeugs entstanden ist.

Besteht eine solche Versicherung nicht, wäre die Privathaftpflichtversicherung wohl der richtige Ansprechpartner, da der Schaden ja nicht bei der betrieblichen Tätigkeit sondern im Privatbereich entstanden ist.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

FRAGESTELLER 25. September 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER