Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Sat Anlage vom Nachbarn auf meinem Grundstück

17. August 2015 11:51 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Nachbarschaftsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Thomas Joerss

Seit 4 Monaten bin ich Besitzer eines Reihenhauses.
Der Vorbesitzer hat eine Sat Anlage mit dem Nachbar geteilt.
Diese Sat Anlage ist an der Hauswand des Nachbarn befestigt und ragt auf mein Grundstück.

Ich benutze die Sat Anlage des Nachbarn nicht mit und habe meine eigene installieren lassen.
Auch habe ich einen Anbau erstellt und das Dach des Anbaus ragt fast bis an die vom Nachbarn überstehende Sat Anlage.

Habe ich ein Recht darauf die Entfernung der Sat Anlage des Nachbarn die auf mein Grundstück zu fordern?

Danke und Grüße

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:

grundsätzlich steht Ihnen bei Beeinträchtigung Ihrer Eigentümerbefugnisse aus § 903 BGB ein Beseitigungsanspruch gegen den Nachbarn aus § 1004 Abs. 1 BGB zu, wenn keine Duldungspflicht aus § 1004 Abs. 2 BGB besteht.

Die Installation einer auf das eigene Grundstück überragende Parabolantenne kann i.S.v. § 1004 Abs. 2 BGB durch eine Vereinbarung mit dem Nachbarn erfolgen, wonach man dann zur Duldung verpflichtet wäre; eine solche Vereinbarung bindet den Rechtsnachfolger jedoch nur dann, wenn dies kaufvertraglich geregelt ist oder sie im Grundbuch eingetragen wurde. Ist dies nicht der Fall, bindet die Vereinbarung nur die Vertragsparteien und nicht den neuen Grundstückserwerber im Falle eines Verkaufs des Grundstücks.

Insofern keine sonstigen Einwände oder Einreden vorhanden sind, dürfte ein Anspruch auf Beseitigung bestehen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen

FRAGESTELLER 4. Oktober 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118979 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER