Sehr geehrte Fragestellerin,
Mangels einer vertraglichen Regelung hinsichtlich des Telefonkabels und auch im Hinblick darauf, dass Sie kein Leitungsrecht auf dem Grundstück des Herrn X haben, werden Sie die Kosten für die Verlegung leider tragen müssen.
Eine Anspruchsgrundlage für eine Kostenerstattung entweder gegen den Verkäufer oder den Nachbarn ist nicht ersichtlich. Bedauerlicherweise kann an dieser Stelle kein für Sie günstigeres Ergebnis mitgeteilt werden.
Mit freundlichen Grüßen
M. Juhre
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Herr Juhre,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Im Nachgang hätten wir noch eine Frage und bitten um Beantwortung - sofern es noch im Buget liegt:
1.) Die Telefonleitung ist gleichzeitig Zuleitung für einen dritten Nachbarn (Die Leitung geht in unser Haus - und von hier werden wir und der dritte Nachbar versorgt). Muss dieser Nachbar die Kosten mit tragen?
Besten Dank.
Zu Ihrer Nachfrage:
Sofern keine anderweitige Vereinbarung mit dem Nachbarn besteht, kann leider auch dieser nicht an den Kosten beteiligt werden: Die Grundstücksteilung und der damit verbundene Aufwand berührt die Verantwortlichkeit dieses dritten Nachbarn überhaupt nicht und er erlangt auch durch die neu verlegte Leitung keinen Vorteil, der billigerweise auszugleichen wäre.
Natürlich können Sie an den Nachbarn herantreten und ihn zur teilweisen Kostenübernahme auffordern. Einen Rechtsstreit sollten Sie allerdings vermeiden, wenn dieser eine Zahlung verweigert.
Mit freundlichen Grüßen
M. Juhre
Rechtsanwalt