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Sanierung Flachdach mangelhaft ausgeführt

| 4. Februar 2017 13:41 |
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Baurecht, Architektenrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo,

habe einen Bungalow aus 1978. Das Flachdach wurde 2015 saniert.

Was gemacht wurde:

- alte Bitumenbahnen entfernt (waren min. 6 Lagen)
- Hille Nahtkaltselbstklebe Unterlagsbahn als erste Abdichtung auf Holzuntergrund aufnageln und Stöße verschweißen
- Hille Quadrotop KTP Emdaplan Spezialschweißbahn als Oberlage naturgrün beschiefert liefern und vollflächig aufschweißen
- Bug Aluminiumdachrandprofil OV 05, 100 mm breit einschließlich Stoßverbinder und Klemmstücken liefern und montieren
- Bug Profil OV 05, 100 mm Außenecke als Zulage liefern und montieren
- Dachrand mit einem ca. 25 cm breiten Streifen Polymerbitumenschweißbahn abdichten

Kosten: ca. 18500 Euro.

Nun kam vor ein paar Wochen der erste Frost.

Ich sitze im Wohnzimmer und plötzlich ein "Knall" als wenn sich auf dem Flachdach was gesprengt würde. Diese lauten Geräusche waren in der ganzen Nacht an verschiedenen Stellen am Dach zu hören.

An Schlaf war nicht zu denken!

Am nächsten Tag Dauerfrost, nix zu hören.

Nach milderen Temperaturen wieder Frost, das Flachdach "knallt" erneut.

Ich habe dann festgestellt, dass sich viel Wasser auf dem Flachdach befindet.

Ich habe dann vor der letzten Frostperiode einen Teil des Wassers abgepumpt um zu sehen, ob sich dadurch die Knallgeräusche verringern.

Und so ist es. Viel Wasser auf dem Dach und Frost, dann knallt es!

Es ist auch nur ein Ablauf vorhanden, dieser sitzt aber zu hoch.

Habe das gelesen:

"Nach den Vorgaben der DIN 1986-100 sind bei Flachdächern mit innenliegender Entwässerung Notentwässerungssysteme vorgeschrieben. Dies gilt auch im Falle einer Sanierung."

Eine Notentwässerung wurde nicht verbaut.

Vor zwei Wochen war nun der "Meister" vor Ort, nachdem ich ihn auf diese Mängel hingewiesen habe.

Ich habe ihm gesagt, bis zu 3 cm Wasser auf dem Dach kann ich nicht akzeptieren. Laut diversen Gutachtern wären max. 1 cm ok.

Er fragte dann „Wo steht das".

Weitere Aussagen:

- wer einen Golf bestellt kann keinen Porsche erwarten
- da hätten Sie eben mehr Geld in die Hand nehmen sollen
- war ja vorher auch so

und andere schlaue Sprüche.

Fakt ist, er hat das 0 Grad Dach nicht hinbekommen. Wie befürchtet stellt er sich quer.

Um die Dachfläche zu begradigen, schlug der Dachdeckermeister eine Dämmstoffschüttung vor, allerdings auf meine Kosten.

Daraufhin habe ich auf meine Kosten einen Gutachter beauftragt. Das Gutachten wird zur Zeit erstellt.

Der Sachverständige bestätigte aber schonmal, das Flachdach ist nicht nach den anerkannten Regeln der Technik ausgeführt worden. Von einer Dämmstoffschüttung rät er mir ab.

Welche Ansprüche habe ich gegenüber dem Dachdeckermeister?

Nach meiner Ansicht hat er allerdings mein Vertrauen verloren. Ich möchte keine Arbeiten mehr von diesem Betrieb ausgeführt bekommen.


4. Februar 2017 | 15:00

Antwort

von


(569)
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Sehr geehrter Ratsuchender,

zunächst vielen Dank für Ihre Frage.

Der Handwerker hat nicht nach den anerkannten Regeln der Technik gearbeitet, so dass das Werk mangelhaft ist.

Mithin stehen Ihnen als Auftraggeber die Rechte aufgrund mangelhafter Ausführung des Werkes zu, insbesondere Schadenersatz, wie Gutachterkosten, ordnungsgemäße Reparatur des Daches etc. .

Sie müssen allerdings erst dem Handwerker das Recht zur Nachbesserung anbieten, mithin zur ordnungsgemäßen Herstellung des Daches auffordern.Dies ist die Voraussetzung für Schadenersatzansprüche.

Wenn Sie kein Vertrauen in dem Handwerker haben, so verstehe ich das, nur müssen Sie dies alsdann später in einem Rechtsstreit beweisen. Sie müssen dann später vor Gericht darlegen und beweisen, dass der Handwerker zur ordnungsgemäßen Reparatur nicht in der Lage ist, was vor Gericht meistens scheitert.

Kurz gefasst, räumen Sie dem Handwerker das Recht zur Nachbesserung nicht ein, geben Sie sich in die Gefahr, dass allein aufgrund dessen ein Prozess allein deswegen scheitert und verloren geht.


Mit freundlichem Gruß

Peter Dratwa
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 6. Februar 2017 | 13:38

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