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Rundfunkbeitrag, Besteht eine Beitragsplicht für folgenden Zweitwohnsitz

| 12. Februar 2014 13:01 |
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Generelle Themen


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich miete als Zweitwohnsitz ein Zimmer, eine Küche und ein Badezimmer in einem Einfamilienhaus. Die Räume sind nicht baulich von dem Einfamilienhaus getrennt. Der Flur mit Garderobe, und der Kellerraum sind gemeinsam genutzt. Weiterhin befinden sich in der Wohnung weder Fernseher noch Radio. Das Verhältnis zu den Vermietern ist familiär geprägt.

Ist für diesen Zweitwohnsitz ein Rundfunkbeitrag zu entrichten?


Mit freundlichem Grüßen

12. Februar 2014 | 13:29

Antwort

von


(3567)
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

wenn die Frage der möglichen Verfassungswdirigkeit außer Betracht bleiben soll, dann sieht die REchtslage wie folgt aus:

Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag definiert eine Wohnung als

"jede ortsfeste, baulich abgeschlossene Raumeinheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird und durch einen eigenen Eingang unmittelbar von einem Treppenhaus, einem Vorraum oder von außen, nicht ausschließlich über eine andere Wohnung, betreten werden kann" (§ 3 Abs. 1 RBStV).

Dieses liegt in Ihrem Fall mit dem einen Zimmer zzgl. Küche und Bad ohne bauliche Abgrenzung zum Haupthaus nicht vor, sodass Sie auch keinen weiteren Rundfunkbeitrag zu entrichten haben.

Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 14. Februar 2014 | 12:12

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Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
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RECHTSGEBIETE
Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Erbrecht, Verwaltungsrecht