Darf ich Bei spätschicht Mo-Fr(14.30 Uhr -23 Uhr ) vormittags eine nebentätigkeit ausüben zb ab 10 Uhr für eine std ? Damit wäre die 11 std Ruhezeit Reglung nicht gestört ? Und die wöchentliche Arbeitszeit auch nicht .
Wie wäre es wenn die nebentätigkeit erst am Samstagstattfindet . Muss ich von Freitag 23 Uhr bis zur nebentätigkeit am Samstag die 11 std Ruhezeit Reglung beachten ? Am Samstag arbeite ich ja nicht im hauptjob .
Bitte nicht so Hochdeutsch schreiben sonst versteh ich nichts
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
"Darf ich Bei spätschicht Mo-Fr(14.30 Uhr -23 Uhr ) vormittags eine nebentätigkeit ausüben zb ab 10 Uhr für eine std ? Damit wäre die 11 std Ruhezeit Reglung nicht gestört ? Und die wöchentliche Arbeitszeit auch nicht ."
Ja, das dürfen Sie, denn Sie hatten dann eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden im Sinne des § 5 ArbZG
.
Gemäß § 3 ArbZG
dürfen Sie an Werktagen aber durchschnittlich nur 8 Stunden arbeiten, darauf müssen Sie also achten.
"Wie wäre es wenn die nebentätigkeit erst am Samstagstattfindet . Muss ich von Freitag 23 Uhr bis zur nebentätigkeit am Samstag die 11 std Ruhezeit Reglung beachten ? Am Samstag arbeite ich ja nicht im hauptjob ."
Die Pflicht zu 11 Stunden Ruhezeit gilt für Hauptjob und Nebentätigkeit. Sie müssen also auch die 11 Stunden einhalten, wenn Sie am Samstag nur die Nebentätigkeit ausüben. Wenn Sie am Freitag bis 23:00 Uhr im Hauptjob gearbeitet haben, dürfen Sie die Nebentätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber frühestens um 10:00 Uhr am Samstag beginnen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Jan Wilking
Rückfrage vom Fragesteller17. Oktober 2019 | 09:41
Ich hatte was von 48 std die woche gehört das ich theoritsich gesehen 1,5 std am Tag (Mo-Freitag) noch ein nebenjob ausüben kann.
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt17. Oktober 2019 | 09:52
Vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Das ist richtig. Die maximale Regelstundenzahl in der Woche beträgt 48 Stunden, die maximale tägliche Arbeitszeit 10 Stunden. Sie könnten also z.B. von Montag bis Freitag jeden Tag 8 Stunden Hauptjob und 1,5 Stunden Nebenjob machen, dürfen dann aber Samstag nicht mehr arbeiten. Oder von Montag bis Freitag 8 Stunden Hauptjob und am Samstag dann maximal 8 Stunden Nebenjob.