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Rückzahlungsklausel in privatem Darlehensvertrag

| 9. September 2011 13:28 |
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Kredite


Beantwortet von

Wir wollen eine Geldsumme an Freunde verleihen. Rückzahlung in 48 Monatsraten mit 2 % Verzinsung. Ist es rechtlich zulässig, eine Klausel einzufügen, daß man quasi bei Eigenbedarf die Restsumme als Einmalbetrag einfordern kann?

9. September 2011 | 15:18

Antwort

von


(775)
Wrangelstrasse 16
24105 Kiel
Tel: 0431-895990
Web: https://www.kanzlei-steidel.de
E-Mail:

Sehr geehrte(r) Fragesteller (in),
Ihre Anfrage(n) möchte ich anhand Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt beantworten:

In unserem Rechtssystem herrscht der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Insbesondere zwischen zwei Privatpersonen bestehen nur in wenigen Ausnahmefällen ( z.B. wenn es sich um ein gegen die guten Sitten verstoßendes Rechtsgeschäft handelt oder dieses gegen gesetzliche Verbote verstößt ) Grenzen.

In Ihrem privaten Darlehensvertrag können Sie eine Klausel aufnehmen, die den Darlehensnehmer zur unverzüglichen Rückzahlung einer Restdarlehenssumme auf Anforderung verpflichtet.

Von einer Formulierung wie "bei Eigenbedarf" o.ä. würde ich eher abraten, da dies zu unbestimmt ist und nur zu Schwierigkeiten führ.

Schreiben Sie einfach, dass der Darlehensnehmer auf Anforderung der Darlehensnehmer den dann fälligen Restbetrag binnen 10 Tagem zurückzuzahlen hat.



Mit freundlichem Gruß

S.Steidel
Rechtsanwalt

Für die weiteren Kontaktdaten oder nähere Informationen besuchen Sie gern meine website, rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir direkt eine eMail.

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Rechtsanwalt Sascha Steidel
Fachanwalt für Familienrecht

Bewertung des Fragestellers 14. September 2011 | 11:34

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