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Rücktrittsmöglichkeit vom Mietvertrag

7. August 2024 20:35 |
Preis: 52,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir wenden uns mit einer Frage zu Mietrecht an Sie, da wir damit bisher noch keine Berührungspunkte hatten. Wir wollen altershalber aus unserem Haus ausziehen und erstmals in eine Mietwohnung ziehen. Wir haben ein Objekt gefunden, das uns prinzipiell zusagt. Die betreffende Wohnung wird jedoch erst noch durch Zusammenlegung von zwei benachbarten Wohnungen entstehen. Wir konnten sie also nur im Altzustand als Baustelle besichtigen. Als Einzugstermin/Mietbeginn ist der 1.11.2024 angegeben. Nun wurden wir kurzfristig für nächste Woche zur Unterschriftsleistung unter den Mietvertrag gebeten. Uns interessiert jetzt, inwieweit in diesem Fall ein Rücktrittsrecht vom Vertrag besteht bzw. in den Vertrag aufgenommen werden kann, falls das Ergebnis des Umbaus nicht den mündlichen Aussagen bei der Besichtigung entspricht oder im Laufe der Baumaßnahme weitere Unklarheiten auftauchen. Eine Vergleichswohnung stand nicht zur Verfügung und wurde uns demzufolge auch nicht zur Besichtigung angeboten.

Mit freundlichen Grüßen
Fam. Böttcher

7. August 2024 | 22:23

Antwort

von


(2753)
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Grundsätzlich gilt Vertragsfreiheit. Wenn der Vermieter zustimmt, kann daher ein Rücktrittsrecht in den Vertrag aufgenommen werden. Dabei können auch konkret die Punkte aufgeführt werden, die zu einem Rücktritt berechtigen sollen (z.B. eine Abweichung des tatsächlichen vom zugesicherten Zustand bei Mietbeginn). Hierfür sollten auch die mündlichen Aussagen, die bei der Besichtigung getätigt wurden, so konkret wie möglich in den Vertrag aufgenommen werden.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jan Wilking

Rückfrage vom Fragesteller 8. August 2024 | 11:08

Danke für die schnelle Antwort. Unsere zusätzliche Frage wäre: Gibt es bei Mietverträgen ohne Rücktrittsklausel ein gesetzliches Rücktrittsrecht innerhalb 14 Tagen?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 8. August 2024 | 11:18

Vielen Dank für Ihre Nachfrage.

Wenn der Vermieter gewerblich handelt und Sie die Wohnung für private Zwecke mieten wollen, kann Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen, wenn der Mietvertrag außerhalb der Geschäftsräume des Vermieters geschlossen wurde (z.B. in Ihrer Wohnung oder am Arbeitsplatz) oder im Rahmen des Fernabsatzes (z.B. nur per Telefon oder E-Mail ohne persönlichen Kontakt). Ein konkret vereinbartes Rücktrittsrecht ist aber in der Regel die sicherere Option.

Mit besten Grüßen

ANTWORT VON

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