Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Rücktritt/Anfechtung Kaufvertrag personalisierte Ware

| 19. Februar 2019 16:33 |
Preis: 45€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Kaufrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

Im September letztes Jahr verstarb unsere geliebte Katze. Auf der Suche nach einem besonderen Andenken an sie bin ich auf eine Seite gestoßen, die Stofftiere nach Photovorlage erstellt. Unter anderem wirbt sie damit "einen Doppelgänger als lebensechtes Stofftier" oder einen "knuddeligen Stoffclon" herstellen zu können.
Mit besagter Dame habe ich im September Kontakt aufgenommen, ihr Bilder von unserer Katze geschickt mit der Frage ob es möglich ist diese herzustellen (Fellzeichnung, Größe, Position etc) die Antwort war "ja, das bekomme sie hin" Lieferung schaffe sie bis Weihnachten. Nun gut, 60% Anzahlung des Kaufpreises habe ich überwiesen. Bilder mit exakten Maßen, aus allen möglichen Blickwinkeln und in verschiedenen Positionen wurden von mir verschickt, damit alle Details gut zu sehen sind. Anfang Januar bekam ich erste Photos von dem hergestellten Stofftier zugeschickt und das gezeigte entsprach in keinster Weise den Photos. Ich bat um Nachbesserung und habe die Punkte aufgezählt, die nicht mit den Photos übereinstimmten, habe wieder diverse Bilder geschickt um die Punkte, die nicht übereinstimmten nochmals darzustellen und zu zeigen. Als Antwort wieder "das bekomme sie hin. Es tue ihr leid, dass sie nacharbeiten müsse". Wieder vergingen 5 Wochen bis ich letzte Woche neue Bilder des "fertigen und überarbeiteten" Stofftieres bekam, mit einem leider wieder sehr enttäuschenden Ergebnis: das angefertigte Plüschtier entspricht wieder nicht dem original und den Bildern.
Nun habe ich der Dame mitgeteilt, dass ich vom Vertrag zurücktreten möchte (da es sich meines Erachtens um einen Sachmangel handelt) und um Rückzahlung der Anzahlung bitte. Diese verweigert dies jedoch mit der Aussage, dass es sich um eine personalisierte Ware handelt, die für sie nutzlos ist, wenn ich sie nicht nehme und die Anzahlung die bisherigen Kosten nicht mal im Ansatz decken würden. Das verstehe ich, aber für mich ist das Stofftier ebenfalls nutzlos wenn es - entschuldigung- wie ein alien aber nicht wie unsere Katze aussieht. Desweiteren meinte die Dame, dass ich bei der Auftragsvergabe gewusst hätte, dass es sich nicht um die echte Katze handeln könne und dass sie so etwas nie versprochen habe. Das ist meiner Meinung nach Ansichtssache, da ich bei den Worten "lebensechtes Stofftier" und "Plüschdoppelgänger" davon ausging, dass es eine detailgetreu Nachbildung werden wird und nicht irgendein Tier, dass mit unserem keinerlei Ähnlichkeit hat.
Gibt es irgendeine Möglichkeit mich von diesem Vertrag zu lösen ohne mehrere hundert Euro zu zahlen und das Plüschtier, sobald es bei mir ankommt, in die Tonne zu werfen?

Mit freundlichen Grüßen
V.S

19. Februar 2019 | 17:12

Antwort

von


(2753)
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Knackpunkt bei dem Fall ist tatsächlich, ob ein Mangel vorliegt oder nicht. Ein Sachmangel liegt grundsätzlich gemäß § 434 BGB dann vor, wenn die Sache nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat. Die Frage ist, was hier die vereinbarte Beschaffenheit ist und ob das Plüschtier diese Beschaffenheit aufweist.
Einerseits ist zu bedenken, dass eine naturgetreue Nachbildung einer echten Katze als Plüschtier kaum bzw. nur mit sehr hohem Aufwand und Kosten machbar ist. Andererseits konnten Sie aufgrund der Werbung und der Erstellung aufgrund einer Fotovorlage schon ein Plüschtier verlangen, dass eine gewisse Ähnlichkeit mit Ihrer Katze aufweist und nicht wie eine x-beliebige Katze bzw. ein durchschnittliches Plüschtier aussieht. Hierbei ist auch zu beachten, dass im Vorfeld nach Ansicht des Fotos ausdrücklich zugesagt wurde, dass eine Umsetzung von Fellzeichnung, Größe etc. möglich ist. Eine abschließende Beurteilung ist allerdings ohne Inaugenscheinnahme der Fotos und des Plüschtieres im Rahmen dieser Erstberatung leider nicht möglich.

Unterstellt man, dass das Plüschtier nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist und damit ein Sachmangel vorliegt, müssen Sie dem Verkäufer zunächst die Möglichkeit der Nacherfüllung geben. Erst wenn die Nachbesserung fehlgeschlagen ist oder endgültig verweigert wird, kommt ein Rücktritt vom Kaufvertrag in Betracht. Das Gesetz stellt dabei die (widerlegbare) Vermutung auf, dass die Nachbesserung nach dem erfolglosen zweiten Versuch fehlgeschlagen ist. Wenn ich Ihre Schilderung richtig verstehe, hat die Verkäuferin erst einen Versuch der Nachbesserung vorgenommen und die Nachbesserung auch nicht endgültig verweigert worden. Deshalb sollten Sie die Verkäuferin unter Fristsetzung zu einer erneuten Nachbesserung auffordern. Verweigert sie dies oder ist das Ergebnis weiterhin mangelhaft, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten und die Anzahlung zurückfordern.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jan Wilking

Bewertung des Fragestellers 21. Februar 2019 | 12:50

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Jan Wilking »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 21. Februar 2019
4,6/5,0

ANTWORT VON

(2753)

Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Urheberrecht, Arbeitsrecht, Wettbewerbsrecht, Medienrecht, Miet- und Pachtrecht