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Rücktritt vom Vertrag mit Entrümpler

1. Oktober 2024 12:29 |
Preis: 40,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag, ich habe für 4.000,- Euro einen Entrümpler damit beauftragt, meine 55qm 2-Zimmer Eigentumswohnung nach einem Brandschaden in einem Mehrfamilienhaus zu räumen. Da das wohl der Verwaltung nicht schnell genug ging, erhielt ich eine Woche vor dem Termin von der Verwaltung per e-Mail die Mitteilung, dass die Wohnung 3 Tage vor meinem Räumungstermin durch eine andere Firma geräumt wird. Zuvor wurde von der verwaltung Druck aufgebaut, dass nun endlich alle Wohnungen geräumt werden müssten. Ich bin ohne Rückfrage mit der Verwaltung am Räumungstag zu der Wohnung gefahren, um zu sehen, ob dort wirklich jemand gegen meinen Willen meine Wohnungen räumt. Das war tatsächlich so! Zunächst wurde allerdings im Erdgeschoss geräumt. Ich musste aber davon ausgehen, dass auch meine Wohnung geräumt wird. ich habe dann panisch reagiert und meinen Entrümpler darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Räumung bereits früher als geplant durch eine andere Firma gegen meinen Willen durchgeführt wird. Ich wollte also vom Vertrag zurücktreten und meine 2.000,- Euro Anzahlung erstattet bekommen. Dies wurde mir verweigert, mir der Begründung, dass die Leute trotzdem bezahlt werden müssten und die Fahrzeuge reserviert, also nicht anderweitig genutzt werden konnten. Letztendlich muss ich nun die von der Verwaltung beauftragte Räumung bezahlen und verliere obendrein meine Anzahlung für meinen eigenen Auftrag? Mein Fehler war vielleicht nicht zu kommunizieren, ich habe keine Rückfrage bei der Verwaltung gemacht, musste ich aber eigentlich nicht, denn die Verwaltung hatte ich zuvor von meinem Räumungstermin in Kenntnis gesetzt. Wo habe ich ggf. etwas falsch gemacht und wie komme ich am besten aus dem Fall heraus?
Mit freundlichem Gruß und mt Dank im Voraus!

1. Oktober 2024 | 13:01

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

In Ihrem Fall gibt es mehrere rechtliche Aspekte zu berücksichtigen:


1. **Vertrag mit dem Entrümpler**: Sie haben einen Vertrag mit dem Entrümpler geschlossen, der eine Anzahlung von 2.000 Euro beinhaltet. Ein Rücktritt vom Vertrag ist grundsätzlich möglich, jedoch können Stornogebühren anfallen, wenn der Entrümpler bereits Kosten hatte, z.B. für Personal oder Fahrzeugreservierungen. Die Höhe dieser Kosten muss jedoch angemessen und nachweisbar sein.



2. **Verwaltung und Räumung**: Die Verwaltung hat eigenmächtig eine andere Firma beauftragt, Ihre Wohnung zu räumen, obwohl Sie bereits einen Termin mit Ihrem Entrümpler vereinbart hatten. Wenn Sie die Verwaltung über Ihren Räumungstermin informiert haben, könnte dies ein Eingriff in Ihre Eigentumsrechte darstellen. Sie könnten prüfen, ob die Verwaltung für die entstandenen Kosten haftbar gemacht werden kann.



3. **Kommunikation**: Es wäre ratsam gewesen, die Verwaltung schriftlich über Ihren Räumungstermin zu informieren und eine Bestätigung zu erhalten. Dies könnte helfen, Missverständnisse zu vermeiden.



4. **Rechtliche Schritte**: Sie könnten erwägen, rechtliche Schritte gegen die Verwaltung einzuleiten, um die Kosten der doppelten Räumung zurückzufordern. Hierbei wäre zu prüfen, ob die Verwaltung ihre Befugnisse überschritten hat.



5. **Verhandlung mit dem Entrümpler**: Versuchen Sie, mit dem Entrümpler eine einvernehmliche Lösung zu finden. Vielleicht lässt sich ein Teil der Anzahlung zurückerhalten, wenn Sie nachweisen können, dass die Verwaltung ohne Ihre Zustimmung gehandelt hat.




Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt


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