Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
In Ihrem Fall gibt es mehrere rechtliche Aspekte zu berücksichtigen:
1. **Vertrag mit dem Entrümpler**: Sie haben einen Vertrag mit dem Entrümpler geschlossen, der eine Anzahlung von 2.000 Euro beinhaltet. Ein Rücktritt vom Vertrag ist grundsätzlich möglich, jedoch können Stornogebühren anfallen, wenn der Entrümpler bereits Kosten hatte, z.B. für Personal oder Fahrzeugreservierungen. Die Höhe dieser Kosten muss jedoch angemessen und nachweisbar sein.
2. **Verwaltung und Räumung**: Die Verwaltung hat eigenmächtig eine andere Firma beauftragt, Ihre Wohnung zu räumen, obwohl Sie bereits einen Termin mit Ihrem Entrümpler vereinbart hatten. Wenn Sie die Verwaltung über Ihren Räumungstermin informiert haben, könnte dies ein Eingriff in Ihre Eigentumsrechte darstellen. Sie könnten prüfen, ob die Verwaltung für die entstandenen Kosten haftbar gemacht werden kann.
3. **Kommunikation**: Es wäre ratsam gewesen, die Verwaltung schriftlich über Ihren Räumungstermin zu informieren und eine Bestätigung zu erhalten. Dies könnte helfen, Missverständnisse zu vermeiden.
4. **Rechtliche Schritte**: Sie könnten erwägen, rechtliche Schritte gegen die Verwaltung einzuleiten, um die Kosten der doppelten Räumung zurückzufordern. Hierbei wäre zu prüfen, ob die Verwaltung ihre Befugnisse überschritten hat.
5. **Verhandlung mit dem Entrümpler**: Versuchen Sie, mit dem Entrümpler eine einvernehmliche Lösung zu finden. Vielleicht lässt sich ein Teil der Anzahlung zurückerhalten, wenn Sie nachweisen können, dass die Verwaltung ohne Ihre Zustimmung gehandelt hat.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt
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