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Rücktritt vom Vertrag bei nicht fristgerechter Lieferung

27. Juli 2020 18:15 |
Preis: 49,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Markise bestellt am 24.04.
Montagetermin gem. Bestellung "ca Mai, Juni 2020"
Auftragsbestätigung vom 14.05.: "voraussichtlicher Montagetermin Jun 2020"
AGB: "ist der Liefertermin überschritten, liegt das Recht auf Rücktritt erst nach erfolglosem Ablauf einer Fristsetzung von mind 18 AT in Textform vor"
Am 01.07. habe ich per email eine Frist bis 24.7. gesetzt und am 25.07. habe ich den Rücktritt vom Vertrag erklärt.
Bekäme ich vor Gericht damit Recht, so lange der Schuldner nicht höhere Gewalt ( Corona) o.ä. als Grund für die Nichtleistung geltend macht?

27. Juli 2020 | 19:04

Antwort

von


(874)
Gräfelfinger Str. 97a
81375 München
Tel: +4917664624234
Web: https://www.kanzlei-richter-muenchen.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Ja, der voraussichtliche Montagetermin war zwar nicht präzise bestimmt. Aber der angegebene Zeitraum war bereits überschritten.

Die Fristsetzung beachtet die AGB in Form und Länge.

Nach erfolglosen Ablauf haben Sie den Rücktritt erklärt.

Sie werden vor Gericht mit hoher Wahrscheinlichkeit recht bekommen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
RA Richter


ANTWORT VON

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