Markise bestellt am 24.04.
Montagetermin gem. Bestellung "ca Mai, Juni 2020"
Auftragsbestätigung vom 14.05.: "voraussichtlicher Montagetermin Jun 2020"
AGB: "ist der Liefertermin überschritten, liegt das Recht auf Rücktritt erst nach erfolglosem Ablauf einer Fristsetzung von mind 18 AT in Textform vor"
Am 01.07. habe ich per email eine Frist bis 24.7. gesetzt und am 25.07. habe ich den Rücktritt vom Vertrag erklärt.
Bekäme ich vor Gericht damit Recht, so lange der Schuldner nicht höhere Gewalt ( Corona) o.ä. als Grund für die Nichtleistung geltend macht?
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ja, der voraussichtliche Montagetermin war zwar nicht präzise bestimmt. Aber der angegebene Zeitraum war bereits überschritten.
Die Fristsetzung beachtet die AGB in Form und Länge.
Nach erfolglosen Ablauf haben Sie den Rücktritt erklärt.
Sie werden vor Gericht mit hoher Wahrscheinlichkeit recht bekommen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.