Sehr geehrter Ratsuchender,
das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Dies ist eine Sache, wenn sie wegen der Berücksichtigung der Wünsche des Verbrauchers anderweitig nicht oder nur mit einem unzumutbaren Preisnachlass abgesetzt werden kann.
Davon ist meines Erachtens hier nicht auszugehen, da die Handtasche ohne weiteren Preisnachlass verkauft werden kann. Dafür spricht tatsächlich das Internetangebot des Herstellers. Die Tatsache, dass die Tasche ausschließlich für Sie bestellt wurde, genügt nicht, um das Widerrufsrecht auszuschließen.
Fordern Sie den Verkäufer schriftlich und mit Fristsetzung zur Rückzahlung des Kaufpreises auf. Zahlt der Verkäufer nicht, sollten Sie einen Anwalt zur weiteren Interessenvertretung beauftragen. Dazu stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Kaussen
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Herr Kaussen,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Nur noch einmal zum Verständnis:
Der Verkäufer muss also die Tasche wieder zurücknehmen, obwohl er sie nicht in seinem normalen Sortiment führt (jedenfalls nicht mit Stern sondern mit Kreuz), dafür z.B. keine Bilder oder Beschreibung in seinem Onlineshop hat, sondern die Tasche extra für uns bei Hersteller (der allerdings diese Ausführung explizit anbietet) bestellt hat?!?
Vielen Dank schon jetzt für Ihre Anwort!
Sehr geehrter Ratsuchender,
Es kann aufgrund der Umstände durchaus sein, dass der erneute Verkauf einen erhöhten Aufwand erfordert. Dies bedeutet nach meiner Einschätzung aber nicht, dass die Tasche nicht oder nur geringerwertig zu verkaufen ist. Dies ist allerdings die Voraussetzung, um das Widerrufsrecht entfallen zu lassen. Ich bleibe daher beim meiner Einschätzung.
Mit freundlichem Gruß
Kaussen
Rechtsanwalt