Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Rücktritt Verkäufer Hausverkauf mit Vorvertrag wegen Schwarzgeld

3. Juli 2023 19:12 |
Preis: 45,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von


10:07

Wir wollten unser Haus an einen Käufer verkaufen. Dieser wollte eine überhöhte Summe auf die Küche zahlen, was wir in einem privaten Vertrag abgeschlossen haben und dies nicht mit den Notarvertrag nehmen. Auch um die Provision für den Makler darauf zu sparen. Zudem sollten 15.000 Euro Schwarz an uns gezahlt werden. Er beauftragte einen Notar. Wir entschieden uns durch starkes Bedenken gegen den Verkauf und teilten mit, dass bitte alles offiziell aufgenommen wird im Notarvertrag. Dies verneinte er. Es gibt einen privaten Vertrag für die Küche, in diesem steht, dass der Kauf der Küche an den Hauskauf gebunden ist und sie nur dann „gekauft" ist.

Jetzt fordert er Schadenersatz für die Notarkosten, für die Dispositionskosten der Bank. Seinem Anwalt hat er natürlich nicht den wahren Grund mitgeteilt, das habe ich aber übernommen. Nun teilte er mit persönlich mit, dass er Klage einreicht und bis zum letzten Schritt (vor Gericht) geht.
Natürlich sind wir eingeschüchtert, aber wenn ich mich so durch Internet googel, dürfte er doch damit nicht durchkommen? Meine Frage ist, ob wir auf die Forderungen eingehen sollte und wie unsere Chancen stehen, aufgrund der Nichtigkeit, nichts zahlen zu müssen?

3. Juli 2023 | 19:32

Antwort

von


(2982)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail:
Diese Anwältin zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Ratsuchender,

der Vertrag ist nichtig.

Daher müssen Sie auch keine Schadenersatzforderungen zahlen.

Weisen Sie alle Ansprüche zurück.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle


Rückfrage vom Fragesteller 4. Juli 2023 | 10:04

Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 4. Juli 2023 | 10:07

Sehr geehrter Ratsuchender,

irgendwie wurde gestern ein Teil der Antwort leider "abgeschnitten".

Zahlen Sie nichts und weisen Sie alle Ansprüche zurück.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle

Ergänzung vom Anwalt 4. Juli 2023 | 10:03

Nochmals zur Verdeutlichung:

Durch diese "Schwarzgeld-Abrede" ist der gesamte Vertrag nach § 139 BGB nichtig.

Das bedeutet, es gibt keinerlei Verpflichtungen und es gibt auch keinerlei Schadenersatzansprüche.

Sie brauchen als nichts zahlen.

Mt freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle

ANTWORT VON

(2982)

Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Familienrecht, Kaufrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, Sozialrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER