Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben hier zusammenfassend im Rahmen einer Erstberatung unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten:
Die Vorsteuer kann grundsätzlich von einem Privatmann nicht "wiedergeholt" werden. Da Sie aber von der Rücknahme einer gebrauchten Maschine sprechen, ist ein Ausnahmefall möglich, nämlich wenn Sie z.B. wegen eines Mangels die Maschine zurücknehmen müssen, also Rückgängigmachung des Kaufvertrages. Dann wir das gesamte Geschäft rück abgewickelt inkl. der Mehrwertsteuer, denn es wird ja der Bruttobetrag (ggf. abz. von Nutzungsentgelten) erstattet.
Wenn Sie aber mit "Rücknahme" einen Rückkauf meinen, geht das nicht. Sie kaufen dann ohne ausgewiesene Vorsteuer und können sie daher auch nicht in Abzug bringen.
Dasselbe gilt beim Grenzverkehr.
Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben. Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Mit freundlichen Grüßen
Hayo Wiebersiek
Rechtsanwalt
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