Guten Tag,
Ein Kaufvertrag liegt nicht vor, da Sie kein Eigentum an dem Hund erworben haben. Sie haben ein vertragliches Besitzrecht, das, wie ich vermute, unter der auflösenden Bedingung steht, dass Sie sich als Halter als unzuverlässig erweisen. Ob diese Bedingung eingetreten ist, wäre zu klären: dass Ihnen der Hund zweimal entlaufen ist, könnte immerhin ein Indiz für Unzuverlässigkeit sein; dabei wird es allerdings auch eine Rolle spielen, dass der Hund eine problematische Vorgeschichte hat. Abschließend lässt sich dies hier nicht beurteilen.
Zunächst sollten Sie eine außergerichtliche Klärung versuchen, d. h. das Tierheim nochmals zur Herausgabe des Hundes auffordern. Wenn dies nicht gelingt, haben Sie nur noch die Möglichkeit, die Herausgabe per einstweiliger Verfügung oder Klage beim Gericht zu erwirken. Am besten beauftragen Sie hierfür einen Anwalt in Ihrer Nähe, der die notwendigen Schritte einleitet.
Mit freundlichen Grüßen
M. Juhre
Rechtsanwalt
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