Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Es kommt leider darauf an, ob es sich um einen Privatverkauf handelte oder um einen gewerblichen Verkäufer. Ich gehe aber davon aus, dass Sie das Pony von Privat gekauft haben.
Da wäre die Frage, warum das der Tierarzt ei der AKU nicht herausgefunden hat (ggf. Haftung des Tierarztes).
Auch kommt es auf den Vertrag an, den Sie geschlossen haben, zudem, ob die Gewährleistung ausgeschlossen wurde.
Wenn der Verkäufer das wusste, können Sie den Vertrag wegen Arglist anfechten. Dann muss dieser das aber gewusst haben.
Ich raten Ihnen daher nach dem Gespräch mit dem Tierarzt und Prüfung aller Unterlagen, was ich eben angesprochen habe, einen Anwalt einzuschalten.
Da wir auf Pferderecht spezialisiert sind und ich selber Reiterin bin, helfen wir gerne weiter.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwältin Dr. Corina Seiter
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Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Verkehrsrecht