Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ich gehe nach Ihrer Schilderung davon aus, dass Sie eine Kriegsopferrente beziehen.
Nach einem Urteil, welches meiner Meinung nach auf Sie passt, ist diese Kriegsopferrente als Entschädigung für die erlittene Verwundung und damit verbundener Beeinträchtigung im Berufsleben gewährt worden und damit nicht auf die Witwerrente anrechenbar.
SG Halle (Saale), Urteil vom 13.10.2015 - S 8 R 659/13
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Im Rahmen der Anhörung sollten Sie daher genau das angeben. Überdies auch, dass Sie die Angaben wegen Ihrer schweren Erkrankung nicht machen konnten, um dem Vorwurf der fehlenden Mitwirkung gleich wirkungsvoll zu begegnen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
ich bedanke mich sehr herzlich für ihre Antwort ! Es handelt sich in der Tat um eine Kriegsopferrente nach § 30 BVG. Allerdings erhalte ich diese Rente nicht weil ich im Krieg war. Da war ich nämlich nicht ! Ich erhalte diese Rente, weil ich aufgrund von Haft- und Haftfolgeschäden wegen einer Zuchthausstrafe in der ehemaligen DDR gesundheitliche Beeinträchtigungen erlitten habe. In was für einem gesundheitlichen Schlamassel ich stecke, können sie sicherlich ahnen. Aber ich lebe - und das möchte ich gerne noch etwas länger ! Ich habe soviel durchgestanden. Und jetzt bitte auch das noch !
Meine (Nach) Frage formuliert sich wie folgt: Gilt dieses Urteil nun auch für mich, im Rahmen des StrRehaG ? Ich bin doch als SED Opfer den Kriegsopfern gleichgestellt ? Deshalb Kriegsopferfürsorge...
Vielen Dank für ihre gute Beratung.
Sehr geehrter Ratsuchende,
Ihre Nachfrage beantworte ich gerne wie folgt:
Nach meinem Verständnis geht das Urteil auch für Sie!
Mit freundlichen Grüßen
Grübnau-Rieken
Rechtsanwalt