Hallo,
ich habe vor langer Zeit bei einem Online-Shop ein paar Waren (Gesamtwert ca. bestellt. Nach ein paar Wochen kam die Meldung, dass der Hersteller aktuell nicht liefern kann (was damals auch der Wahrheit entsprach, da auch andere Händler nicht liefern konnten). Es wurde darum gebeten, die Bestellungen nicht zu stornieren, damit der Shop nicht in Schwierigkeiten kommt. Da ich bereits zuvor dort bestellt hatte, und alles reibungslos verlief, entschied ich mich, meine Bestellung nicht zu stornieren, auch wenn dadurch mein PayPal-Käuferschutz auslief. Jetzt wollte ich nochmal beim Shop nachfragen und musste feststellen, dass sowohl der Online-Shop wie auch die E-Mail-Adresse nicht mehr erreichbar ist, und laut Google Maps auch das Geschäft dauerhaft geschlossen sein soll. Besteht noch die Möglichkeit, dass ich irgendwie an mein Geld komme? Das Impressum habe ich aus meinen E-Mails noch.
Vielen Dank im Voraus.
es besteht eine Chance, dass Sie Ihr Geld oder zumindest einen Teil davon wiedersehen.
Zunächst sollten Sie unter folgender Adresse nach einer Insolvenzbekanntmachung suchen:
Wenn ein Insolvenzverwalter bereits bestellt sein sollte, entscheidet dieser darüber, ob bereits bestellte Ware noch ausgeliefert werden kann. Ist dies nicht der Fall und wurde die Bestellung bereits bezahlt, so müssten Sie Ihre Forderung beim Insolvenzverwalter anmelden, um ihr Geld oder zumindest einen Teil davon zurückzuerhalten. Individuelle Eintreibungsmaßnahmen gegen das Unternehmen (z. B. Erlass eines gerichtlichen Mahnbescheids) sind bereits ab Stellung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht mehr möglich. Die sogenannte Insolvenzquote orientiert sich am Verhältnis des noch vorhandenen Kapitals zu den gegenüber dem Unternehmen geltend gemachten Forderungen und entspricht dem prozentualen Anteil, den sämtliche Gläubiger nach Abschluss des Insolvenzverfahrens von Ihren Forderungen zurückerstattet bekommen. Oftmals ist dies nur noch ein Bruchteil der ursprünglichen Summe.
Wenn noch kein Insolvenzantrag gestellt sein sollte, sollten Sie den Händler schnellstmöglich anmahnen (etwa nachweisbar per Einwurfeinschreiben an die Impressumanschrift).