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Restaurant behält Anzahlung für Hochzeitsfeier ein

| 6. Juli 2022 21:34 |
Preis: 45,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von


08:14

Guten Tag,

wir haben bei einem Restaurant eine Hochzeitsfeier geplant. Die vereinbarte Leistung war: Büffet für 130 Personen von nachmittags bis in die frühen Morgenstunden. Wir leisteten eine Anzahlung in Höhe von 15% (1400€).

Dann kam Corona, die Gästezahl wurde auf 50 Personen minimiert und aus einer langen Feier wurde ein geplantes Mittagessen. Die gesetzliche hiesige Regelung war, dass nur Tellergerichte erlaubt und gemeinsam genutzte Gegenstände in der Gastronomie nicht erlaubt sind. Die zuständige Angestellte des Restaurants lachte uns aus und sagte, dass Tellergerichte für 130 Personen unmöglich wären, wollte und konnte daher nur gemeinsam zu benutzende Tischbuffets für je 10 Personen anbieten.

Da nur noch etwa 1 Woche Zeit bis zur Hochzeitsfeier war, sagten wir deshalb ab und fanden mehrere Lokale, die uns problemlos einzeln konfektionierte Tellergerichte anboten. Da noch nicht mal feststand was es genau zu Essen geben sollte, kann bei dem ersten Restaurant noch keine Vorbereitung in Form von Lebensmittelkäufen stattgefunden haben.

Zuerst sagte die zuständige Angestellte nach unserer Absage, dass wir die 1400€ Anzahlung zurückbekommen könnten. Dann sagte sie bei einem weiteren Gespräch, nachdem ich bereits ein neues Lokal gebucht hatte, dass Tellergerichte plötzlich doch möglich wären, was wir jedoch nicht mehr in Anspruch nehmen konnten und wollten, da wir bereits woanders zugesagt hatten und die Zuständige zudem inkompetent und respektlos war.

Wir haben die Anzahlung zurückgefordert. Es wurde dann eine Teilrückzahlung oder ein Gutschein erwähnt, was noch besprochen werden müsse. Letztlich kam die Rückmeldung, dass die Anzahlung wegen „Verdienstausfall" komplett einbehalten werden würde.

Wir haben eine Quittung über die Anzahlung, in der steht, dass es sich um eine Hochzeitsfeier mit Buffet für 130 Personen handelt. Müsste nicht wenigstens die Anzahlung teilweise zurückgezahlt werden, da immer 15% vom Gesamtpreis anzuzahlen sind und ein Mittagessen für 50 Personen weniger kostet als eine Feier für 130 Personen? Darf das Restaurant einfach die Anzahlung einbehalten obwohl sie nicht in der Lage waren die damalig geltenden Hygienevorschriften einzuhalten?

Wir haben eine schriftliche Zahlungsaufforderung mit Zahlungsfrist, die bereits abgelaufen ist, per Einschreiben mit Rückschein zugestellt, jedoch daraufhin nur per WhatsApp Sprachnachricht erfahren, dass sie alles einbehalten werden.

Sollen wir selbst ein Mahnverfahren einleiten? Lohnt es sich, das über einen Anwalt laufen zu lassen? Wie stehen die Chancen für uns, die Anzahlung ganz oder teilweise zurückzubekommen?

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

6. Juli 2022 | 21:57

Antwort

von


(1230)
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
Web: https://www.jena-rechtsberatung.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Vertraglich vereinbart war eine Feier für 130 Personen mit Buffett usw.

Aufgrund der coronabedingten Einschränkungen war dies nicht mehr umsetzbar, sodass der Vertrag hinfällig war.

Damit ist auch die Anzahlung zurückzuzahlen.

Ein neuer Vertrag mit den geänderten Inhalten kam nicht zustande.

Sie können einen Anwalt mit der Geltendmachung beauftragen oder auch direkt selbst den gerichtlichen Mahnbescheid beantragen.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Steffan Schwerin

Rückfrage vom Fragesteller 6. Juli 2022 | 22:25

Danke für die schnelle Antwort.

Es ist so, dass wir keinen schriftlichen Vertrag über die Feier mit 130 Personen gemacht haben. Wir haben nur die Quittung auf der die Personenzahl, Hochzeitsbuffet und das Datum steht.

Für das Mittagessen mit 50 Personen haben wir auch nur mündlich zugesagt und dann später weil das Restaurant keine Tellergerichte für 50 Personen liefern konnte, abgesagt. Dabei sagte die Zuständige, dass die Anzahlung aus der geplanten Feier für das 50 Personen Essen genutzt werden würde.

Gilt das dann trotzdem als ein Vertrag, der nicht zustande gekommen ist?

Vielen Dank.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 7. Juli 2022 | 08:14

Guten Morgen,

für die 130 Personen gibt es einen mündlichen Vertrag und die Anzahlung sowie die Quittung als Nachweis.

Dieser Vertrag kam zustande, wurde aber nicht erfüllt und war damit hinfällig.

Über 50 Personen gab es wohl Absprachen, aber letztlich auch keinen zu erfüllenden Vertrag.

Daher besteht insgesamt kein Vertrag mit der Gegenseite, sodass die Anzahlung zurückzuzahlen ist.

Bewertung des Fragestellers 9. Juli 2022 | 02:04

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