Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Vertraglich vereinbart war eine Feier für 130 Personen mit Buffett usw.
Aufgrund der coronabedingten Einschränkungen war dies nicht mehr umsetzbar, sodass der Vertrag hinfällig war.
Damit ist auch die Anzahlung zurückzuzahlen.
Ein neuer Vertrag mit den geänderten Inhalten kam nicht zustande.
Sie können einen Anwalt mit der Geltendmachung beauftragen oder auch direkt selbst den gerichtlichen Mahnbescheid beantragen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Steffan Schwerin
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Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Danke für die schnelle Antwort.
Es ist so, dass wir keinen schriftlichen Vertrag über die Feier mit 130 Personen gemacht haben. Wir haben nur die Quittung auf der die Personenzahl, Hochzeitsbuffet und das Datum steht.
Für das Mittagessen mit 50 Personen haben wir auch nur mündlich zugesagt und dann später weil das Restaurant keine Tellergerichte für 50 Personen liefern konnte, abgesagt. Dabei sagte die Zuständige, dass die Anzahlung aus der geplanten Feier für das 50 Personen Essen genutzt werden würde.
Gilt das dann trotzdem als ein Vertrag, der nicht zustande gekommen ist?
Vielen Dank.
Guten Morgen,
für die 130 Personen gibt es einen mündlichen Vertrag und die Anzahlung sowie die Quittung als Nachweis.
Dieser Vertrag kam zustande, wurde aber nicht erfüllt und war damit hinfällig.
Über 50 Personen gab es wohl Absprachen, aber letztlich auch keinen zu erfüllenden Vertrag.
Daher besteht insgesamt kein Vertrag mit der Gegenseite, sodass die Anzahlung zurückzuzahlen ist.