Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1.
Zunächst sollten Sie tatsächlich Strafanzeige erstatten. Das gesamt Vorgehen lässt den Schluss zu, dass die beiden Herren von Beginn an nicht ernsthaft für Sie tätig werden wollten und in betrügerischer Absicht gehandelt haben.
2.
Der Anspruch verjährt in drei Jahren, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem er entstanden ist.
Dies bedeutet, dass der Anspruch tatsächlich erst am 31.12.2018 verjährt.
3.
Ist ein Vertrag zustande gekommen?
Grundsätzlich konmmt ein Vertrag zustande, wenn Angebot und Annahme vorliegen.
Nach Ihren Informationen haben Sie sich mündlich geeinigt, eine schriftliche Fixierung sollte folgen.
Eine Vorauszahlung von 700€ erfolgte.
Meines Erachtens haben Sie damit einen mündlichen Vertrag geschlossen.
Einen Vertragsbruch, welcher ein Zurückbehaltungsrecht in Höhe von 350€ begründen würde, sehe ich hier nicht.
4.
Wie können wir rechtlich vorgehen, um unser Geld wieder zu bekommen?
Sie sollten den Herrn, dessen Adresse Sie haben, schriftlich (per Einschreiben) und unter Fristsetzung ( 14 Tage) auffordern, die volle Summe an Sie zurückzuzahlen. Geben Sie eine Bankverbindung an, auf die das Geld überwiesen werden kann.
Sollte eine Rückzahlung nach Ablauf der Frist nicht erfolgt sein, so bleibt Ihnen nur der Klageweg beim Zivilgericht/ Amtsgericht.
Grundsätzlich könnten Sie zwar auch versuchen, einen Mahn-/ Vollstreckungsbescheid zu erwirken. Hat der Schuldner jedoch Einwände gegen den Antrag, so hilft auch hier nur eine Klage weiter. Insofern würde ich Ihnen zu dem zuvor dargestellten Prozedere raten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Gerne bin ich Ihnen auch bei der Durchsetzung Ihrer Interessen behilflich.
Mit freundlichen Grüßen