Sehr geehrter Fragesteller,
bezüglich eines möglichen Rentenverzichts können Sie ganz beruhigt sein. Dieser würde ab dem aktuellen Zeitpunkt wirksam. Sie hätten also weder für die Vergangenheit mit negativen Folgen - etwa Rückzahlungen bereits erhaltener Rentenzahlungen - zu rechnen. Noch müssen Sie befürchten, sich etwas für die Zukunft "zu verbauen".
Ihre aktuelle Erwerbsminderungsrente war zeitlich befristet. Durch den geplanten Verzicht würde sich der Bezugszeitraum emtsprechend verkürzen. Sofern es in der Zukunft wieder eine gesundheitliche Verschlechterung geben sollte, die zum Bezug einer Rentenzahlung berechtigt, wäre eine erneute Antragstellung jederzeit möglich.
Sofern Sie den Rentenverzicht im aktuellen Bezugszeitraum (Dezember 2015) zum Ablauf des Jahres erklären, würde dieser auch umgehend wirksam. Damit würden Sie ab Januar 2016 nicht mehr als Rentner gelten. Sofern Sie dann also eine neue voll sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen, würden Ihnen in den folgenden Lohnabrechnungen wieder die entsprechenden Beitragsgruppenschlüssel zugeteilt.
Leider gibt es keinen gesetzlich vorgesehen Weg, die Bearbeitung Ihres Anliegens zu "verkürzen".
Im Hinblick auf die wenigen verbleibenden Werktage im alten Jahr würde ich Ihnen daher anraten, offensiv auf Ihren Sachbearbeiter bei der Deutschen Rentenversicherung zuzugehen und diesem Ihr Anliegen zu schildern. Sie können dabei auch bedenkenlos erwähnen, dass Sie die Aussicht haben, ab Januar in ein neues, voll sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zu starten und daher entsprechend "unvorbelastet" sein möchten.
Eines der grundsätzlichen Prinzipien der gesetzlichen Rentenversicherung lautet: "Rehabilitierung vor Rente". Das bedeutet, dass daraus sogar die Verpflichtung für die Deutsche Rentenversicherung abgeleitet werden kann, Sie bei der Wiederingliederung in das Arbeitsleben entsprechend zu unterstützen.
Bieten Sie zudem durchaus an, Nachweise über die aktuellen ehrenamtlichen Tätigkeiten vorzulegen. Sollte Ihnen dies zeitlich kurzfristig möglich sein, holen Sie zur Unterstützung ein entsprechendes ärztliches Attest bei Ihrem Hausarzt oder - je nach vorliegender Grunderkrankung Ihres behandelnden Facharztes - ein. Auch dieses können Sie dann an den Sachbearbeiter weiterleiten. Fragen Sie auch nach einer Möglichkeit, die Unterlagen zumindest vorab und zur Beschleunigung per E-Mail oder Fax an die zuständige Sachbearbeitung weiterzuleiten.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und wünsche Ihnen viel Erfolg für eine rasche Klärung der Angelegenheit sowie einen guten Start in den neuen Job.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Désirée Fritsch
Rechtsanwältin
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