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Rentenantrag/rechtlicher Status der KZVK

| 27. Juni 2021 07:34 |
Preis: 90,00 € |

Verwaltungsrecht


Beantwortet von

Im Rahmen meines Rentenantrages bei der DRV Bund habe ich folgende Frage mit "Ja" beantwortet, weil ich dachte, die Kirchliche Zusatzversorgung Dortmund würde dem entsprechen (... kirchenrechtliche Regelung ...)

Haben Sie eine Anwartschaft oder einen Anspruch auf eigene Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen oder entsprechenden kirchenrechtlichen Regelungen aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis oder Arbeitsverhältnis?

Die DRV schließt daraus, das käme einer Beamtenversorgung gleich. Die KZVK sagt, sie wäre eine "normale" Zusatzversorgung (gemäß Satzung für nichtverbeamtete Mitarbeiter).

Wer kann mir mehr zu dieser Frage weitere Information geben, insbesondere was den rechtlichen Status der KZVK Dortmund betrifft. Entspricht diese Zusatzversicherung einem Versorgungsanspruch entsprechend kirchenrechtlichen Regelungen?

27. Juni 2021 | 09:24

Antwort

von


(400)
Wessels Str. 13
49134 Wallenhorst
Tel: 05407-8575168
Web: https://www.scheidung-ohne-rosenkrieg.de
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Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

eine Versorgung nach beamtenähnlichen Grundsätzen liegt vor, wenn eine lebenslängliche Alters- oder Dienstunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung auf der Grundlage des Arbeitsentgelts und der Dauer der Dienstzeit gewährt wird (BFH, Urteil vom 16.12.2020, Az. VI R 29/18).

Solche beamtenähnlichen Versorgungsbezüge nach dem kirchlichen Versorgungsrecht zahlt die VKPB Dortmund, die Gemeinsame Versorgungskasse für Pfarrer und Kirchenbeamte. Deren Leistungen berechnen sich nach den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen, der ruhegehaltfähigen Dienstzeit und dem Ruhegehaltssatz.

Die KZVK Dortmund ist dagegen eine Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung. Sie zahlt für nichtbeamtete Kirchenmitarbeiter (oder auch für Kirchenbeamte, wenn diese sich freiwillig dort versichert haben) eine Betriebsrente, deren Höhe sich nach den für den Mitarbeiter im Laufe des Arbeitsverhältnisses geleisteten Beiträgen richtet. Die von der KZVK Dortmund gezahlten Renten sind - anders als die von der VKPD Dortmund geleisteten Versorgungsbezüge - daher keine "Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen oder entsprechenden kirchenrechtlichen Regelungen".

Mit freundlichen Grüßen

Gabriele Haeske
Rechtsanwältin


Rückfrage vom Fragesteller 27. Juni 2021 | 09:29

Vielen Dank. Genau das wollte ich hören. Darf ich Sie namentlich zitieren gegenüber der DRV?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 27. Juni 2021 | 09:38

Sie dürfen der DRV auch gerne einen Ausdruck der Frage/Antwort zuschicken.

Bewertung des Fragestellers 27. Juni 2021 | 09:36

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