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Reise gebucht - Bestätigung/Rechnung 2 Tage später erhalten - dann Erklärungsirrtum

5. August 2021 12:38 |
Preis: 58,00 € |

Reiserecht


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich und meine Kumpels haben über die HolidayCheck AG ein Hotel bei JAHN REISEN gebucht.
Die E-Mail Bestätigung von HolidayCheck mit den Worten "Sie erhalten von Ihrem Veranstalter Jahn Reisen eine E-Mail, sobald dieser Ihre verbindliche Buchung bestätigt" erhielt ich direkt nach Buchung am 01.08.2021 um 13:07 Uhr.
Die Reisedaten sind folgende:

Aufenthalt: 14 Tage/13 Nächte
Reisepreis: 70,00 €
Ziel: Andaz Dubai The Palm, Palm Jumeirah, 390068, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate

Stand jetzt zeigt HolidayCheck die Reise auch noch als aktiv an, mit den Worten:
27T 13h 40m 03s - Dein Urlaub erwartet Dich

Am 03.08. um 4 Uhr morgens erhielt ich dann die E-Mail von Jahn Reisen mit der Bestätigung und Rechnung.
"Wir freuen uns dass Sie Ihre Urlaubsreise bei uns gebucht haben und danken Ihnen für Ihr Vertrauen. Ihre Rechnung/Bestätigung finden Sie als PDF-Datei im Anhang."

Der Anhang schreibt es ebenso klar und deutlich:
"wir freuen uns, dass Sie mit uns verreisen möchten. Bitte prüfen Sie die Inhalte dieser Bestätigung/Rechnung sorgfältig.
Wichtiger Hinweis: Diese Bestätigung/Rechnung berechtigt Sie nicht zur Inanspruchnahme von Leistungen wie z. B. Flug
oder Hotelaufenthalt. Die hierfür notwendigen Dokumente/Voucher erhalten Sie nach vollständiger Zahlung des
Reisepreises etwa drei Wochen vor Reiseantritt.
Wir wünschen Ihnen viel Freude bei den Reisevorbereitungen."

Auch eindeutig: "Wir wünschen Ihnen viel Freude bei den Reisevorbereitungen."

Nach der Überweisung erhielt ich dann am 04.08. um 19 Uhr eine Zahlungseingang-Bestätigung.
"eine Zahlung in Höhe von 70.00 € wurde heute von uns verarbeitet.
Handelt es sich um eine Gutschrift, erhalten Sie diese in den kommenden Tagen.
Handelt es sich um einen Zahlungseingang, wurde dieser Ihrem Kundenkonto gutgeschrieben."

Und vorhin kam eine E-Mail, also am 05.08. um 12 Uhr, wo der Veranstalter, also Jahn Reisen, die Buchung anfechtet.

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Sehr geehrter Reisegast,
vielen Dank für die Buchung Ihrer Reise und das damit zum Ausdruck gebrachte Vertrauen in ein Produkt der DER Touristik Deutschland GmbH.
Im Rahmen Ihrer Reisebuchung hat sich eine Leistungsänderung ergeben, über welche wir Sie hiermit informieren möchten:

Anfechtung wegen Erklärungsirrtum

Wir nehmen höflich Bezug auf die oben genannte Buchungsbestätigung und möchten uns zunächst
für Ihr Vertrauen bedanken, welches Sie uns mit Ihrer Buchung entgegengebracht haben. Umso
schwerer fällt es uns Ihnen heute mitteilen zu müssen, dass der von uns in der Buchungsbestätigung
genannte Reisepreis unrichtig ist. Wir sehen uns daher gezwungen, die Bestätigung nach § 119 Abs.
1, Alt. 2 BGB wegen eines Erklärungsirrtums anzufechten, da sie auf einem Eingabefehler beruht und
wir die fehlerhafte Erklärung zu keinem Zeitpunkt abgeben wollten.
Ein Mitarbeiter vertippte sich bei der Erfassung eines Sonderangebots des Hotels Hyatt Andaz The
Palm was in der Folge dazu führte, dass das System nur die Nebenkosten berechnete, jedoch nicht
die eigentliche Hotelrate. Dies entsprach selbstverständlich nur einem Bruchteil des eigentlichen
Preises. Wir bedauern sehr, dass Sie durch den Eingabefehler betroffen wurden, sehen aber keine
Möglichkeit, die Preisdifferenz zum korrekten Preis zu übernehmen.
Die Anfechtung führt zur Nichtigkeit des Reisevertrages in der bestätigten Form. Sie erhalten in Kürze
eine Stornobestätigung. Selbstverständlich werden wir etwaig geleistete Zahlungen unverzüglich
erstatten.
Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie sich trotz dieser Umstände für diese Reise zum korrekten Preis
oder eine andere Reise aus unserem Produktportfolio entscheiden würden.
Zu guter Letzt möchten wir uns nochmals für die unglückliche Gesamtsituation sowie die daraus
resultierenden Unannehmlichkeiten entschuldigen und hoffen auf Ihr Verständnis. Sollten Sie
Rückfragen haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und verbleiben
mit freundlichen Grüßen

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Ich und meine Kumpels (wir sind 3 Personen) würden nun gerne wissen ob man rechtlich dagegen vorgehen kann und die Reise trotzdem einfordern kann.

Wir hatten die Reise als Sonderangebot verstanden da das Hotel erst 13 Bewertungen auf HolidayCheck hat.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung.

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Zwischen Ihnen und dem Reiseveranstalter ist Ihrer Sachverhaltsschilderung nach zu urteilen ein wirksamer Reisevertrag zustande gekommen.

§ 119 BGB sieht jedoch vor, dass jede Partei ihre Vertragserklärung anfechten kann, wenn sie eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte. Ficht die Partei den Vertrag entsprechend dieser Vorschrift an, so wird das Rechtsgeschäft gemäß § 142 Abs. 1 BGB rückwirkend nichtig.

Für den Einwand des Bestehens eines Erklärungsirrtums ist die Partei beweispflichtig, die diesen Einwand geltend macht. Der Reiseveranstalter müsste also hier den Beweis führen, dass der Mitarbeiter in der Tat den Reisepreis falsch eingegeben hat. Diesen Beweis würde der Reiseveranstalter durch Zeugenbeweis antreten müssen, wenn es zum Prozess kommt.

Hierin liegt das Prozessrisiko: wenn Sie auf Durchführung des Vertrages bestehen und Ihren Anspruch hierauf mittels einer Klage geltend machen, hängen die Erfolgsaussichten davon ab, ob der Reiseveranstalter den Beweis eines Erklärungsirrtums erbringen kann. Wenn ihm dies gelingt, werden Sie unterliegen. Wenn nicht, würden Sie obsiegen.

Eine Prognose bezüglich der Erfolgsaussichten lässt sich ohne das Hinzutun des Reiseveranstalters nicht anstellen, da nicht bekannt ist, ob es sich um eine Schutzbehauptung des Reiseveranstalters handelt oder wirklich einem Mitarbeiter der hiesige Fehler unterlaufen ist. Damit besteht leider ein Prozessrisiko.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Auskunft behilflich sein und stehe Ihnen bei Rückfragen selbstverständlich gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

- Rechtsanwalt -

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