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Regelung Kehrwoche
2. November 2015 18:14
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Beantwortet von
in unter 2 Stunden
Ich besitze eine Vierzimmerwohnung, in der ich die Zimmer einzeln vermiete, d.h. mit jedem Mieter besteht ein gesonderter Mietvertrag über dieses Zimmer und die Möglichkeit der Mitbenutzung von Gemeinschaftsräumen der Wohnung (Toilette, Küche etc.) .
Nun besteht in meiner Gemeinde die Kehrwochenpflicht, d.h. im Turnus von 4 Wochen ist jede Etage hierzu verpflichtet.
Ich habe diese Pflicht, die ja in dieser einen Woche die gesamte Wohnung betrifft, nun nicht weiter auf die einzelnen Zimmer aufgeteilt, sondern meinen Mietern mitgeteilt, dass sie hier gemeinschaftlich zuständig sind und die Aufteilung intern regeln müssen. Im Falle eines Schadens z.B. wegen nicht beseitigtem Glatteis, haftet jeder von ihnen vollumfänglich.
Ist das so richtig?
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Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte:
Eine Kehrverpflichtung der einzelnen Mieter besteht nur dann, wenn diese Pflicht in dem Vertrag auf die Mieter abgewälzt worden ist.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
K. Roth
- Rechtsanwalt und zertifizierter Testamentsvollstrecker -
Rechtsanwalt Karlheinz Roth
ANTWORT VON
Rechtsanwalt Karlheinz Roth
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