Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Referenzen

12. März 2006 20:29 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Seit 2 Jahren bin ich nun selbständig und hatte davor viele Jahre im Angestelltenverhältnis eine Reihe von Interessanten Bauprojekten in Punkto Fachplanung und Fachbauleitung im Bereich TGA abgewickelt. Nun würde ich gerne diese Projekte in meine Referenzenliste aufnehmen wollen. Unter welchen Voraussetzungen kann und darf ich Referenzen veröffentlichen? Benötige ich Erlaubnis vom Auftraggeber, Bauherrn, Nutzer oder meines früheren Arbeitgeber? Darf ich selbst "geschossene" Bilder dieser Projekte veröffentlichen?

Guten Morgen,

wenn Sie eine Referenzliste mit den einzelnen Projekten veröffentlichen wollen, benötigen Sie zuvor die Zustimmung aller Beteiligten. Dies sind die jeweiligen Auftraggeber und die Bauherren. Eine Zustimmung Ihres früheren Arbeitgebers ist demgegenüber nicht erforderlich.

Auch für die von Ihnen gefertigten Photos gilt inhaltlich dasselbe: eine Verwendung ist nur mit Zustimmung der Beteiligten möglich.

Ich hoffe, ich habe Ihnen weitergeholfen. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Weiß
Rechtsanwalt und auch Fachanwalt für Arbeitsrecht
Esenser Straße 19
26603 Aurich
Tel. 04941 60 53 47
Fax 04941 60 53 48
e-mail: info@fachanwalt-aurich.de

FRAGESTELLER 12. Oktober 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119123 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die verständliche Antwort ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
sehr gut und umfassend. Sehr ausführliche Antwort. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Danke für die schnelle und umfangreiche Beantwortung meiner Frage ...
FRAGESTELLER