Guten Morgen,
wenn Sie eine Referenzliste mit den einzelnen Projekten veröffentlichen wollen, benötigen Sie zuvor die Zustimmung aller Beteiligten. Dies sind die jeweiligen Auftraggeber und die Bauherren. Eine Zustimmung Ihres früheren Arbeitgebers ist demgegenüber nicht erforderlich.
Auch für die von Ihnen gefertigten Photos gilt inhaltlich dasselbe: eine Verwendung ist nur mit Zustimmung der Beteiligten möglich.
Ich hoffe, ich habe Ihnen weitergeholfen. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Weiß
Rechtsanwalt und auch Fachanwalt für Arbeitsrecht
Esenser Straße 19
26603 Aurich
Tel. 04941 60 53 47
Fax 04941 60 53 48
e-mail: info@fachanwalt-aurich.de
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