Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Zunächst zur Entscheidung von eBay: Plattformen wie eBay haben eigene „Money-Back-Garantien" und interne Prüfmechanismen, die oft nicht mit den gesetzlichen Regeln übereinstimmen. Das bedeutet, eBay entscheidet nach den eigenen AGB und Käuferschutzrichtlinien, nicht nach deutschem Kaufrecht. Deshalb konnte es passieren, dass dem Käufer zunächst mitgeteilt wurde, er müsse nichts vorzeigen. Solche Entscheidungen dienen in erster Linie der internen Abwicklung und sind rechtlich nicht bindend für die Frage, ob der Käufer tatsächlich Anspruch auf Rückerstattung hat.
Das Problem mit der Frist von zehn Tagen liegt darin, dass eBay Vorgaben macht, die nicht mit den Bedingungen des Transportversicherers (hier DHL) harmonieren. Die Transportversicherung verlangt eine sofortige Vorlage des beschädigten oder leeren Pakets, um den Schaden nachvollziehen zu können. Wenn der Käufer erst nach zehn Tagen bei einer Behörde etwas vorlegt, ist eine ordnungsgemäße Schadensabwicklung praktisch ausgeschlossen. Juristisch betrachtet ist das ein Organisationsversagen von eBay, entbindet aber den Käufer nicht von seiner Pflicht, den behaupteten Schaden nachvollziehbar nachzuweisen.
Die Rechtsgrundlage für eBays Vorgehen sind allein die Nutzungsbedingungen und Käuferschutzrichtlinien von eBay. Diese sehen vor, dass eBay als Plattform Vermittlerentscheidungen trifft. Allerdings hat eBay keine hoheitliche Befugnis, rechtsverbindlich über Ihren Kaufvertrag zu entscheiden. Rechtlich gilt nach wie vor deutsches und europäisches Kaufrecht: Der Käufer müsste nachweisen, dass er tatsächlich ein leeres Paket erhalten hat. Tut er das nicht, ist er beweisfällig.
Für Ihr weiteres Vorgehen ist wichtig: Sie haben das Geld durch die Rücklastschrift wieder auf Ihrem Konto – eBay wird aber versuchen, den Betrag über Mahnungen oder Inkasso einzutreiben. Rechtlich gesehen handelt es sich hier um eine zivilrechtliche Forderung, die eBay darlegen und notfalls einklagen müsste. Erst wenn ein rechtskräftiger Titel vorliegt, wären Sie tatsächlich verpflichtet, den Betrag zu zahlen. Inkassoschreiben sind rechtlich zunächst nicht mehr als Zahlungsaufforderungen.
Empfehlenswert ist, gegenüber eBay schriftlich festzuhalten, dass Sie die Forderung bestreiten und auf die Mängel im Verfahren hinweisen (keine sofortige Vorlage des Pakets, Verletzung der Transportbedingungen, kein Beweis des Käufers). So verhindern Sie, dass Ihr Schweigen als Anerkenntnis gewertet wird. Ihre Rechtsschutzversicherung kann hier einen spezialisierten Anwalt beauftragen – zuständig sind in erster Linie Anwälte für IT- und Internetrecht oder für Zivilrecht mit Spezialisierung auf Plattformhandel.
Fazit: Sie müssen die Forderung derzeit nicht zahlen, Inkassoschreiben haben keine unmittelbare rechtliche Wirkung. Wichtig ist, die Forderung ausdrücklich zu bestreiten und einen Anwalt einzuschalten, um notfalls im Falle einer Klage vorbereitet zu sein. Damit verschaffen Sie sich die nötige Sicherheit und stellen klar, dass eBay seine internen Regeln nicht über die gesetzlichen Vorschriften stellen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt
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