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Rechtsstreit mit der eBay GmbH

| 24. September 2025 18:16 |
Preis: 50,00 € |

Internetauktionen


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich habe einen Apple Mac mini Ende Juli. für ca 750,- Euro an einen Käufer in Italien per Sofortkauf verkauft. Am 30.07. hat der Käufer eine Rückgabe angefragt, da er angeblich ein leeres Paket erhalten hat. Ich haben den Käufer dann gebeten, das Paket bei einer DHL-Filiale vorzuzeigen, damit das Problem nachvollzogen werden kann (gleichzeitig habe ich bei DHL einen Fall aufgemacht). Der Käufer hat dann geantwortet, dass er mit eBay gesprochen hat und eBay hätte ihm gesagt, er müsse nichts vorzeigen. eBay hat ihn dann aber doch aufgefordert, das Paket vorzulegen und hat dem Käufer dafür 10 Tage Zeit eingeräumt. Am 12. August habe ich eine Info von eBay erhalten, dass der Käufer die Unterlagen bei einer Strafverfolgungsbehörde (also nicht DHL) vorgelegt hat und eBay hat entschieden eine Rückerstattung an den Käufer zu veranlassen. Sie haben dann am 16. August den Betrag inkl. Versandkosten wieder von meinem Konto abgebucht. Bei eBay habe ich gegen die Entscheidung Einspruch eingelegt, der aber abgelehnt wurde.

Ich habe die Entscheidung von eBay an DHL weitergeleitet und DHL sagte mir, dass sie keine Erstattung (versicherter Versand bis 500€) veranlassen können, da der Käufer den leeren Karton sofort hätte vorzeigen müssen.

Ich habe am 20.08.2025 bei der Polizei Anzeige gegen Unbekannt erstattet damit zumindest der Mac Mini mit bekannter Seriennummer als gestohlen gemeldet wurde. Der Polizist mit dem ich gesprochen habe, hat mir geraten, den von eBay von meinem Konto abgebuchten Betrag von der Bank einfach zurückholen zu lassen. Nach Rücksprache mir meiner Rechtschutzversicherung und einer Erstberatung von dem Anwalt der Rechtschutzversicherung, hat auch dieser mir geraten den Betrag per Lastschriftrückgabe zürückzuholen, das habe ich dann auch getan.

eBay fordert den Betrag jetzt natürlich weiterhin ein.

Für mich stellen sich jetzt folgende Fragen:

- Wieso hat eBay dem Käufer gesagt, er müsse das Paket nicht vorzeigen?
- Warum räumt eBay dem Käufer 10 Tage Zeit ein, wenn dadurch die Versicherung des direkt über den eBay-Verkaufsprozess beauftragten DHL-Versands ausgehebelt wird?
- Auf welcher Rechtsgrundlage trifft eBay die Entscheidungen?

Der Käufer hat 4 positive Bewertungen bei eBay und ich bin seit 25 Jahren bei eBay, habe über 1200 positive Bewertungen und noch nie eine negative Bewertung erhalten.

Heute habe ich die erste eMail zu dem Thema von eBay erhalten (bisher nur über das eBay-Portal), gleich mit der Aufforderung zur sofortigen Zahlung und Androhung der Beauftragung eines Inkassounternehmens.

Für mich ist jetzt natürlich wichtig, wie man sich in dieser Situation verhalten sollte (zahlen bevor das Inkassounternehmen eingeschaltet wird?) und wie man einen Anwalt findet, der sich mit so einem Thema gut auskennt und einen vertreten kann. Rechschutzversicherung ist wie bereits erwähnt vorhanden.

24. September 2025 | 18:51

Antwort

von


(1112)
Wiesenstraße 28
90443 Nürnberg
Tel: 015785075264
Web: https://www.kanzlei-ahmadi.de
E-Mail:
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:

Zunächst zur Entscheidung von eBay: Plattformen wie eBay haben eigene „Money-Back-Garantien" und interne Prüfmechanismen, die oft nicht mit den gesetzlichen Regeln übereinstimmen. Das bedeutet, eBay entscheidet nach den eigenen AGB und Käuferschutzrichtlinien, nicht nach deutschem Kaufrecht. Deshalb konnte es passieren, dass dem Käufer zunächst mitgeteilt wurde, er müsse nichts vorzeigen. Solche Entscheidungen dienen in erster Linie der internen Abwicklung und sind rechtlich nicht bindend für die Frage, ob der Käufer tatsächlich Anspruch auf Rückerstattung hat.

Das Problem mit der Frist von zehn Tagen liegt darin, dass eBay Vorgaben macht, die nicht mit den Bedingungen des Transportversicherers (hier DHL) harmonieren. Die Transportversicherung verlangt eine sofortige Vorlage des beschädigten oder leeren Pakets, um den Schaden nachvollziehen zu können. Wenn der Käufer erst nach zehn Tagen bei einer Behörde etwas vorlegt, ist eine ordnungsgemäße Schadensabwicklung praktisch ausgeschlossen. Juristisch betrachtet ist das ein Organisationsversagen von eBay, entbindet aber den Käufer nicht von seiner Pflicht, den behaupteten Schaden nachvollziehbar nachzuweisen.

Die Rechtsgrundlage für eBays Vorgehen sind allein die Nutzungsbedingungen und Käuferschutzrichtlinien von eBay. Diese sehen vor, dass eBay als Plattform Vermittlerentscheidungen trifft. Allerdings hat eBay keine hoheitliche Befugnis, rechtsverbindlich über Ihren Kaufvertrag zu entscheiden. Rechtlich gilt nach wie vor deutsches und europäisches Kaufrecht: Der Käufer müsste nachweisen, dass er tatsächlich ein leeres Paket erhalten hat. Tut er das nicht, ist er beweisfällig.

Für Ihr weiteres Vorgehen ist wichtig: Sie haben das Geld durch die Rücklastschrift wieder auf Ihrem Konto – eBay wird aber versuchen, den Betrag über Mahnungen oder Inkasso einzutreiben. Rechtlich gesehen handelt es sich hier um eine zivilrechtliche Forderung, die eBay darlegen und notfalls einklagen müsste. Erst wenn ein rechtskräftiger Titel vorliegt, wären Sie tatsächlich verpflichtet, den Betrag zu zahlen. Inkassoschreiben sind rechtlich zunächst nicht mehr als Zahlungsaufforderungen.

Empfehlenswert ist, gegenüber eBay schriftlich festzuhalten, dass Sie die Forderung bestreiten und auf die Mängel im Verfahren hinweisen (keine sofortige Vorlage des Pakets, Verletzung der Transportbedingungen, kein Beweis des Käufers). So verhindern Sie, dass Ihr Schweigen als Anerkenntnis gewertet wird. Ihre Rechtsschutzversicherung kann hier einen spezialisierten Anwalt beauftragen – zuständig sind in erster Linie Anwälte für IT- und Internetrecht oder für Zivilrecht mit Spezialisierung auf Plattformhandel.

Fazit: Sie müssen die Forderung derzeit nicht zahlen, Inkassoschreiben haben keine unmittelbare rechtliche Wirkung. Wichtig ist, die Forderung ausdrücklich zu bestreiten und einen Anwalt einzuschalten, um notfalls im Falle einer Klage vorbereitet zu sein. Damit verschaffen Sie sich die nötige Sicherheit und stellen klar, dass eBay seine internen Regeln nicht über die gesetzlichen Vorschriften stellen kann.


Mit freundlichen Grüßen

Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 29. September 2025 | 15:04

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