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Rechtsstreit Anbringung von Rauchmeldern im Wohneigentum

11. Juni 2018 13:29 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwältin Brigitte Draudt-Syroth

Hallo,
bekanntermaßen besteht seit 01.01.2017 die Pflicht, Rauchmelder auch in Eigentumswohnungen anzubringen.
Die Hausverwaltung kam dieser Verpflichtung nicht rechtzeitig nach, weshalb ich eigenmächtig in Aktion getreten bin.

Über eine Drittfirma bekamen wir im Frühjahr Terminkärtchen zur offiziellen Anbringung von Rauchmeldern. Von der Hausverwaltung gab es hierzu keine Kommunikation. Auf dem Terminkärtchen stand nicht, dass die Anbringung verpflichtend ist. Einen entsprechenden Aushang im Hausflur gab es nicht. Im besten Wissen habe ich den Termin storniert (da ich bereits Rauchmelder installiert hatte und der Gemeinschaft die Kosten sparen wollte).
Ein Quartal später habe ich über die Dokumentation der Eigentümerversammlung festgestellt, dass der Rechtsweg gegen mich angestrebt wird, da ich angeblich keine Rauchmelder in der Wohnung hätte (jedoch nicht, weil es die Falschen/nicht vertraglich vorgeschriebenen wären). Ich habe sofort reagiert und ein Schreiben an die Hausverwaltung aufgesetzt, in dem ich erklärte, bereits aktiv geworden zu sein. Ich habe Fotos beigelegt, eine Besichtigung angeboten und um Klärung gebeten. Mein Schreiben wurde nicht beantwortet.
Später im Jahr habe ich das Schreiben eines Rechtsanwalts bekommen, welcher mir schilderte, dass die Anbringung notwendig sei. Hier habe ich erstmalig erfahren, dass darauf beharrt wird, die eigenen Rauchmelder zu installieren - da dies gesetzlich vorgeschrieben toleriert werden muss, keine Diskussion. Das Schreiben schloss mit der Bitte um Beantwortung um eine weitere rechtliche Auseinandersetzung zu vermeiden.
Erneut habe ich ein Schreiben aufgesetzt, in dem ich dem RA erklärte, dass ich bereit sei, meine Rauchmelder zu ersetzen. Ich fragte, wie mit meinen Ausgaben für die eigene Anschaffung umgegangen werden solle und bat um Klärung bzgl des weiteren Vorgehens. Mein Schreiben wurde erneut nicht beantwortet. In der Folge habe ich wieder ein kommentarloses Terminkärtchen des Drittanbieters erhalten. Ich habe den Termin erneut storniert, da meines Erachtens nach eine Klärung noch ausstand.
Nachdem ich 3 Monate keine Antwort erhalten hatte, habe ich ein weiteres Schreiben an den Rechtsanwalt aufgesetzt, in dem ich erneut um Klärung binnen zweieinhalb Wochen bat. Auf dieses Schreiben habe ich erneut keine Antwort erhalten.
Nun wurde das Amtsgericht beauftragt. Nach den beiderseitigen Stellungnahmen bietet mir das Amtsgericht an, 1/3 der Gerichtskosten sowie die Auslagen der Kläger zu tragen.
Ich sehe jedoch aktuell nicht an welchem Punkt ich mich schuldig gemacht haben sollte, den Aufforderungen nicht nachgekommen zu sein.
Mir ist mittlerweile bewusst, dass ich die Anbringung zu tolerieren habe, sofern gefordert. Hier gegen habe ich mich auch nie gewehrt.
Sollte ich das Angebot des Gerichts trotzdem akzeptieren? Es widerstrebt meinem laienhaften Rechtsempfinden, dass ich zu zahlen habe, während die gegnerische Partei sämtliche Klärungsversuche abblockt und Fristen nicht einhält.
Vielen Dank & viele Grüße

Sehr geehrter Fragesteller,

ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:

Nach Ihrer Schilderung ist davon auszugehen, dass Sie mit Ihrem Schreiben an den gegnerischen Anwalt Ihre grundsätzliche Bereitschaft für die Anbringung der Rauchmelder anerkannt haben. Daher hätten Sie aber den neuen Termin für die Anbringung der Rauchmelder nicht stornieren dürfen. Angesichts dessen sehe ich wenig Erfolgsaussichten für eine erfolgreiche Verteidigung gegen die Klage, so dass es wohl Sinn machen dürfte, dem Gericht zu folgen.

Bitte beachten Sie, dass es sich hier um eine online Ersteinschätzung handelt. Dokumente lagen mir nicht vor, die Antwort beruht allein auf Ihren Angaben. Ggf. könnte es zu einer anderen Beurteilung kommen, wenn die außergerichtlichen und gerichtlichen Schreiben vorlägen.

Ich hoffe, Ihnen weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Draudt
Rechtsanwältin

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