Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:
Nach Ihrer Schilderung ist davon auszugehen, dass Sie mit Ihrem Schreiben an den gegnerischen Anwalt Ihre grundsätzliche Bereitschaft für die Anbringung der Rauchmelder anerkannt haben. Daher hätten Sie aber den neuen Termin für die Anbringung der Rauchmelder nicht stornieren dürfen. Angesichts dessen sehe ich wenig Erfolgsaussichten für eine erfolgreiche Verteidigung gegen die Klage, so dass es wohl Sinn machen dürfte, dem Gericht zu folgen.
Bitte beachten Sie, dass es sich hier um eine online Ersteinschätzung handelt. Dokumente lagen mir nicht vor, die Antwort beruht allein auf Ihren Angaben. Ggf. könnte es zu einer anderen Beurteilung kommen, wenn die außergerichtlichen und gerichtlichen Schreiben vorlägen.
Ich hoffe, Ihnen weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Draudt
Rechtsanwältin
- Jetzt Frage stellen
- So funktioniert es
-
Topthemen
- Alle Rechtsgebiete
- Anwaltsrecht & Gebührenrecht & Verfahrensrecht
- Arbeitsrecht
- Ärger und Probleme mit Firmen
- Ausländerrecht
- Baurecht & Architektenrecht
- Datenschutzrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Generelle Themen
- Gesellschaftsrecht
- Grundrechte
- Hauskauf & Immobilien & Grundstücke
- Inkasso & Mahnungen
- Insolvenzrecht
- Internationales Recht
- Internetauktionen
- Internetrecht & Computerrecht
- Kaufrecht
- Kredite
- Medienrecht
- Medizinrecht
- Mietrecht & Wohnungseigentum
- Nachbarschaftsrecht
- Reiserecht
- Schadensersatz
- Schule & Hochschule & Prüfungen
- Sozialrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Steuerrecht
- Strafrecht
- Tierrecht & Tierkaufrecht
- Transportrecht & Speditionsrecht
- Urheberrecht & Markenrecht & Patentrecht
- Vereinsrecht
- Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht & Privatversicherungsrecht
- Vertragsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wirtschaftsrecht & Bankrecht & Wettbewerbsrecht
- Zwangsvollstreckung & Zwangsversteigerung
- Anwälte