ich habe aktuell einen Rechtsschutzfall. Diesem hat die Rechtsschutzversicherung im Februar 2020 auch bestätigt und Deckung erteilt. Das Verfahren läuft derzeit noch und es ist nicht absehbar, wann dies zu Ende geht. Zunächst ist ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren gegen das Unternehmen xxxxxx am laufen. Sehr wahrscheinlich das danach noch zivilrechtliche Forderungen von meinem RA eingefordert werden, da diese in massiver Weiße entstanden sind.
Meine Frage daher zahlt die Rechtsschutzversicherung die Kosten weiter, trotz das ich den Vertrag zum Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt habe oder endet damit auch ihre Pflicht zur Übernahme der sämtlichen Kosten?
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Maßgeblich für den Versicherungsschutz ist immer der Eintritt des Versicherungsfalls. Dies ist bei der Rechtsschutzversicherung des Ereignis, dass dem Rechtsschutzfall zu Grunde liegt. Dieses liegt in Ihrem Fall im versicherten Zeitraum, ansonsten hätte die keine Deckungszusage erhalten.
Die Rechtsschutzversicherung muss daher im Rahmen der Deckungszusage auch die Kosten übernehmen, die nach der Kündigung des Versicherungsvertrages entstehen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Axel Doering
-Rechtsanwalt-