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Rechtsanwaltwechsel Zwangspensionierung Beamter NRW OVG

26. März 2009 06:19 |
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Anwaltsrecht, Gebührenrecht, Verfahrensrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Astrid Altmann

Guten Morgen

Befinde mich zur Zeit in einem Zwangspensionierungsverfahren als
Beamter in NRW.
Leider habe ich die erste Instans vor dem VG verloren, jetzt ist ja noch eine Berufung vor dem OVG möglich.
Meine Frage ist:
Kann ich wärend des Verfahrens den Rechtsanwalt jetzt vor der Berufung wechseln, bin doch stark am zweifeln das ich den richtigen Rechtsanwalt habe, der glaube ich keine große Ahnung von Beamten- und Verwaltungsrecht hat.
Geht ja jetzt in der Berufung vor dem OVG schon um alles!!!!
In allen schreiben bis heute ans VG wurde nicht einmal mit Paragraphen gegen die Pensionierung vorgegeangen.
Z.b. LBG § 45 besonders Abs. 3
Reaktivierung
SGB 9 § 84 gilt auch für Beamte und nicht Behinderte Menschen.

Muss dabei sagen das ich Rechtschutzversichert bin die auch bis heute alles bezahlt hat, würde diese einen Rechtsanwaltwechsel mitmachen?????
Die kosten in der Berufung werde ja neu festgelegt, wäre da ein wechsel ratsam??

Wo bekomme ich Auskunft über gute Anwälte in Beamten- und Verwaltungsrecht im Großraum Düsseldorf.

Mit bestem Dank.

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

hiermit nehme ich zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen unter Berücksichtigung des dargestellten Sachverhaltes wie folgt Stellung:

Wenn Sie mit Ihrem Rechtsanwalt nicht zufrieden sind – aus welchen Gründen auch immer –, kein Vertrauen haben und sich in Ihren Interessen nicht ausreichend vertreten fühlen, rate ich Ihnen den Rechtsanwalt zu wechseln.

Wenn die Erste Instanz abgeschlossen ist, dann bietet sich ein Rechtsanwaltswechsel an. Die Gebühren in der Berufungsinstanz fallen ohnehin neu an. Das heißt bei einem Anwaltswechsel fallen dann keine doppelten Gebühren an. Dies setzt allerdings voraus, dass Ihr jetziger Rechtsanwalt in der Zweiten Instanz noch nicht tätig war, das heißt keinen Schriftsatz eingereicht hat etc. Dies sollten Sie vorher abklären. Ihre Rechtsschutzversicherung wird die Kosten im Berufungsverfahren für den neuen Rechtsanwalt übernehmen. Auch hier rate ich sich durch eine entsprechende Anfrage – am besten schriftlich – zu versichern.

Einen auf Ihren Rechtsfall spezialisierten Rechtsanwalt finden Sie entweder im Internet bzw. im örtlichen Telefonbuch oder bei Ihrem örtlichen Anwaltsverein. Möglicherweise kann Ihnen Ihre Rechtsschutzversicherung auch einen entsprechenden Spezialisten nennen.

Abschließend möchte ich Sie noch auf Folgendes hinweisen: Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Ihren Angaben basiert, handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

Ich hoffe Ihnen einen ersten Einblick in die Rechtslage verschafft haben zu können und verbleibe

mit freundlichen Grüßen


Astrid Hein
Rechtsanwältin



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