Rechtsanwalt für langfristige Zusammenarbeit gesucht
30. Mai 2014 19:02
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Preis:
30€
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Beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Grübnau-Rieken, LL.M., M.A.
Guten Abend,
ich weiblich 22 bin in der Erotikbranche tätig. Ich biete meine Dienste ausschliesslich über die Internetplattform gesext.de an. Ich bin dort nun seit einem Jahr dabei.
Nun kommt es des öfteren vor, dass sich sehr viele Spaßbieter auf der Plattform tummeln. Das heißt, es läuft eine Auktion z.b. 28 Tage lang, es steigern mehrere Menschen drauf. Es kommt ein Preis von 1000 Euro heraus. Die Gebühren betragen 15 Prozent also 150 Euro. Der Kunde meldet sich nicht, die Auktion ist kaputt. Vor allem bei Reisen in verschiedene Städte ist dies ärgerlich, da diese nicht nachgeholt werden können, und aufgrund der Kurzfristigkeit keine neue Auktion geplant werden kann.
Bisher habe ich noch keinen Spassbieter verklagt. Die Gebühren habe ich zwar wieder gut geschrieben bekommen, auf den fehlenden Einnahmen von ca. 6000 Euro bin ich sitzen geblieben.
Nun möchte ich einen "festen Anwalt" den ich uneingeschränkt hinter mir habe, und wenn ein Kunde sich nicht meldet, dass ich nach der Erinnerung und Abmahnung mitteilen kann, die Sache wurde an Rechtsanwalt xxxx weitergeben. Dort liegt das Mandat zur Weiterbearbeitung vor. Strafanzeige wird in Kürze gestellt.
Es geht zunächst um die Androhung, dass hier ein fester Anwalt genannt werden kann. Falls eine Rückfrage gibt, dass dieser sagt, er vertritt mich. Ich habe zudem einige Mandate die bereits bearbeitet werden können. Ich möchte egal ob 20 Euro oder 1000 Euro gegen die Spaßbieter vorgehen. Die Form soll als Schadenersatz eingeklagt
Man kommt nur an die Adresse der Kunden, wenn man Strafanzeige stellt. Dann gibt diese Gesext heraus. Vorher nicht. Ggf. gibt es auch eine andere Möglichkeit.
Über das finanzielle werden wir uns sicher einig(ggf. Beteiligung an den Einnahmen, bzw Pauschalsumme, Festsumme im Monat usw). Ich habe hier bereits einige Vorschläge. Diese sende ich jedoch nur per Email. Weitere Möglichkeiten der Vertretung bestehen ebenfalls in anderen Bereichen. Reich bin ich nicht, ggf. werden wir uns jedoch einig.
Die hier ausgelobte Summe bezieht sich auf die erste Zusammenarbeit des Kennenlernens. Weiteres per Email nach Fallannahme.. Ich hatte diese Frage bereits schon einmal gestellt, will jedoch eine zweite unabhängige Meinung für eine mögliche Zusammenarbeit.